Mit Bewilligung Johanns, Grafen von Nassau-Saarbruecken etc. verpachten die Obervorsteher des Klosters Klarenthal, Hartmut von Langeln, Oberamtmann und Rat, und M. Johann Philipp Elberth, Superjntenclent, Staclt- und Hofprediger zu Idstein, die Klostermühle auf der Armruhe bei Wiesbaden auf 3 Jahre an den Müllermeister Gerhard Hoffman um einen Jahreszins von 38 Mainzer Maltern Korn, wofür dieser seine und seiner Frau gesamte Habe zum Pfand setzt. Als Bürge wird außerdem genannt Meister Nikolaus Speth, Kupfermüller.

Show full title
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Data provider's object view
Loading...