Konrad von Nürnberg, Priesterbruder in der Deutschordenskommende zu Münnerstadt ("Mu/e/nerstat"), macht folgende Aussage: Er war 13 Jahre lang Zinsmeister der Kommende und hatte als solcher auch einen jährlichen Zins von 1 Pfund von der Mühle zwischen Brünn ("Brunn") und Althausen ("Ethusen") bei Münnerstadt für die Kommende einzunehmen. Diesen Zins hat er von dem Müller Berthold ("Betz") Herre 5 Jahre lang pünktlich erhalten und dann, nach dessen Tod, von seiner Witwe 2 Jahre lang. Als dann aber ihr Sohn Johannes Herre die Mühle übernahm, hat er den Zins plötzlich verweigert. Daher hat ihn der Zinsmeister vor dem Geistlichen Gericht in Würzburg verklagt. Darauf versprach Johannes Herre, den rückständigen Zins innerhalb von 8 Tagen zu bezahlen, wenn der Zinsmeister dafür seine Klage zurückziehen würde, womit dieser auch einverstanden war. Aber noch vor Ablauf der Frist erschien der Müller in der Kommende und erklärte, dass er auf Befehl seines Lehenherren, des Abtes des Klosters Veßra, der Kommende von der Mühle keinen Zins mehr geben dürfe. Der Orden setzte daraufhin den Prozess fort und zwang Johannes Herre schließlich zum Verlassen der Mühle. Ebenso erging es seinem Nachfolger Heinrich Faust. Dieser Streit dauert derzeit mit dem gegenwärtigen Inhaber der Mühle Johannes Ulenherot noch an. Die Wahrheit seiner Aussagen bekräftigt Konrad von Nürnberg mit seinem Eid als Priester. Auf seine Bitte siegelt der Komtur der Deutschordenskommende. Der geben ist 1426 an sant Pauls tage Conversionis. Aussteller: Konrad von Nürnberg. Empfänger: Deutschordenskommende Münnerstadt

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Staatsarchiv Würzburg
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