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Es wird bekundet, dass zwischen den Brüdern und Vettern Karl
(Karle) von Mansbach, Wilhelm von Mansbach und Christoph von Mansbach
einerseits und ...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1561-1570
1567 September 6
Ausfertigung, Papier, vier aufgedrückte Papiersiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geschehenn am sechstenn Septembris im ihar des Hern thausent funffhundert sechzig unnd siebenn
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Es wird bekundet, dass zwischen den Brüdern und Vettern Karl (Karle) von Mansbach, Wilhelm von Mansbach und Christoph von Mansbach einerseits und den Gemeindevorstehern und -angehörigen von Pferdsdorf andererseits Streitigkeiten über die Gehölze am Metzelsgraben, am Herberts, am Romroder Holz und Kornberg bestehen. Bereits vor einigen Jahren haben beide Streitparteien ihre Beweisschriften eingereicht. Die dazu beauftragten Bevollmächtigten (commissarien) haben die Zeugen verhört, ihre Aussagen aufgenommen, mehrere Gerichtssitzungen anberaumt und Beschlüsse gefasst, worauf einige Pfändungen vorgenommen worden sind, die wiederum etliche Klagen nach sich gezogen haben. Nun haben auf Anordnung Landgraf Wilhelms von Hessen sowie Wolfgangs [Schutzbar genannt Milchling], Abt von Fulda, [die fürstlichen Räte] Jobst (Joist) Didomar, Doktor der Rechte, Johann Meckbach [?], Amtmann von Landeck, Eustachius (Stachius) von Schlitz genannt Görtz, Hofmarschall von Fulda, und Stephan Kuling [?], Doktor der Rechte, die Streitparteien einbestellt, den Streitfall untersucht und mit Zustimmung beider Parteien folgenden Vergleich ausgehandelt. Nach erfolgter Ortsbegehung erhalten die von Pferdsdorf die Gehölze vom Metzelsgraben über den Herberts bis zum Romroder Holz. Die Gehölze vom Romroder Holz bis zur Breitbecher Mark und am Kornberg werden zu gleichen Teilen unter den beiden Streitparteien aufgeteilt: die Gebiete, die Richtung Mansbacher Gebiet liegen, erhalten die von Mansbach, und die, die Richtung Pferdsdorfer Gebiet liegen, erhält die Gemeinde Pferdsdorf. Darauf sind die Räte des Landgrafen von Hessen und des Abtes von Fulda die Grenze zwischen den von Mansbach und der Gemeinde Pferdsdorf abgegangen. Es folgt eine Beschreibung der Grenze mit Angabe der aufgeworfenen Hügel (uffworff) und Grenzsteine. Jede Streitpartei hat sich an die Grenzziehung zu halten und die andere bei der Nutzung ihres Gebietes nicht zu behindern. Von dem Vergleich sind zwei gleich lautende Urkunden erstellt und mit den Siegeln der fürstlichen Räte besiegelt worden; jede Partei hat eine Urkunde erhalten. Siegelankündigung der Räte. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Seite 4, Rückseite; Siegel: Papiersiegel 1, Papiersiegel 2, Papiersiegel 3, Papiersiegel 4)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Jobst Didomar, Johann Meckbach [?], Eustachius von Schlitz genannt Görtz, Stephan Kuling [?]
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 444, f. 100r-102v
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.