Ott Löffner, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Ubstadt beurkunden eine Gültverschreibung des Hans Wolff und seiner Ehefrau Anna über 20 Gulden gegenüber Jost May und Jörg Becker, Schaffner der Frühmesse zu Weiher.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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