Kaiser Friedrich III. gebietet den Grafen Ludwig von Leuchtemberg und zu Hals Landrichter, Dietrichen Liechtenegker seinem Verweser des Landgerichts zu Auerbach, sich vor ihm zu verantworten, weil sie den Nürnbergischen Untertanen Heincz Müllner von Greuemberg trotz seines Widerspruches algeurteilt hatten.

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Staatsarchiv Nürnberg
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