Revers des Grafen Rudolf Franz Erwein von Schönborn über
die ihm vom Abt des Klosters Fulda Amand [von Buseck] laut dessen im Wortlaut
inserierter Urkunde vom selben Tag für sich und als Bevollmächtigtem seines Vetters
verliehenen Lehen: Einen Freihof und das sogenannte Schöltengut zu Schweinbach mit
allen Zugehörungen und Rechten. Diese Güter, bisher freies Eigengut, hatte Wolf
Philipp von Schrottenberg dem Kloster zu Lehen aufgetragen, nachdem er seinen Anteil
am halben Dorf Platz, bisher fuldisches Lehen, mit Zustimmung des Abtes dem
Juliusspital als freies Eigen verkauft hatte. Die Lehen in Schweinbach hat dann
Lothar Franz von Schönborn namens der Familie Schönborn von ihm gekauft.