Ehevertrag zwischen Hans Christoph Böckle von Böcklinsau, Sohn des Philipp Böckle von Böcklinsau, Hanau-Lichtenbergischen Amtmanns zu Willstätt, und Maria Katharina von Ossa zu Dahll, Tochter des Wolf Rudolf von Ossa zu Dahll, des Erzherzogs Leopold zu Österreich bestellten Obristen und Kriegsrates. Der Bräutigam überlässt der Braut zu einem Wittum 1 500 £ Pfg zu jährlich 75 £ Pfg Zins, die Braut bringt die gleiche Summe in die Ehe ein. Stirbt der Ehemann zuerst, so sollen seine Erben der Witwe einen Witwensitz zuweisen oder dafür 15 £ Pfg, 15 V Frucht und 1 Fuder Wein jährlich entrichten. Gehen aus der Ehe Kinder hervor, so sollen sie der Mutter gegen Erstattung eines Kostgeldes, das dem Vermögen der Kinder entnommen wird, bis zur Volljährigkeit überlassen werden. Die Söhne sollen, mit Rat der beiderseitigen Freundschaft, anderweitig verschickt werden. Der Hochzeiter übergibt der Braut neben einem Kleinod 500 fl. Morgengabe. Die während der Ehe erworbenen Güter oder Erbfälle sollen bei der Linie, von der sie herrühren, verbleiben, das in der Ehe gewonnene Gut hingegen gehört beiden zu gleichen Teilen. S.: Philipp Böckle von Böcklinsau Hans Christoph Böckle von Böcklinsau Wolf Böckle von Böcklinsau Hans Friedrich Bedtendorff Bernhart von Kageneck Wolf Rudolf von Ossa Walter von Lützenburg Bernhart Dietrich von Aurbach Ernst Christoph von Lützenburg Wolf Ludwig Bock von Bleßheim (alle m. U.) Or. Perg. von 10 S. 3 besch. Nachschrift

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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