Vaupel gen. Krusze, Bürger zu Sachsenberg (Sasszenberg), seine Ehefrau Gertrud und ihre Kinder Thoniges, Lukas, Bartholomäus und Gertrud vermachen...
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Urk. 23, 401
Urk. 23, A II Georgenberg, Kloster
Urk. 23 Kloster Georgenberg - [ehemals: A II]
Kloster Georgenberg - [ehemals: A II] >> 1500-1524
1513 Februar 25
Ausf. Perg. S. anh. Beschr. s. [Schunder] Nr. 409.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1513, fridach naich santt Mathias dag.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Vaupel gen. Krusze, Bürger zu Sachsenberg (Sasszenberg), seine Ehefrau Gertrud und ihre Kinder Thoniges, Lukas, Bartholomäus und Gertrud vermachen Äbtissin und Konvent des Klosters Georgenberg als Seelgerät ihren Erbacker bei Sachsenberg vor dem Eschergrund neben der Wiese, die die Kinder des Sohnes von Hermann Wegeners vom Kloster zu Lehen haben, und geloben Währschaft. Sie verzichten ferner auf alles Recht an der Wiese des Klosters zu Albershausen vor dem Grusselbach (Gryszelbache) und den dazugehörigen beiden Wiesenstücken zwischen dem Schleiffkotten (Slyffkotten) und der Elschenwiese und zwischen der Winkelwiese (Wynkelswiese) und der Elschenwiese an den Wilden Krähen (Wylden Kraen). Dafür wird das Kloster ihr und ihrer Erben Jahresgedächtnis begehen und sie an seinen guten Werken teilhaben lassen. Sie erhalten die Liegenschaften gegen einen Michaeliszins von 2 Schillingen und 1 Hahn als Lehen zurück. Nach dem Tod der Eltern soll Lukas gemäß einer Urkunde des Klosters die Güter nach Zahlung von ½ Goldgulden zu 13 Albus weiter zu Lehen behalten. Werden sie durch Gewalt oder entgegenstehende Urkunden im Besitz der Wiesen gestört, bleibt die Pflicht zur Zahlung des Zinses bestehen.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: (getzuges- und wynkauffslude): Henz Krusze und Henne Berghofen (Berckhauwe), Bürger und Schöffen der Neustadt Frankenberg.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Magister Deinhard Emmerich, Bürgermeister der Altstadt Frankenberg, mit dem Stadts.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schunder Nr. 699.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Vaupel gen. Krusze, Bürger zu Sachsenberg (Sasszenberg), seine Ehefrau Gertrud und ihre Kinder Thoniges, Lukas, Bartholomäus und Gertrud vermachen Äbtissin und Konvent des Klosters Georgenberg als Seelgerät ihren Erbacker bei Sachsenberg vor dem Eschergrund neben der Wiese, die die Kinder des Sohnes von Hermann Wegeners vom Kloster zu Lehen haben, und geloben Währschaft. Sie verzichten ferner auf alles Recht an der Wiese des Klosters zu Albershausen vor dem Grusselbach (Gryszelbache) und den dazugehörigen beiden Wiesenstücken zwischen dem Schleiffkotten (Slyffkotten) und der Elschenwiese und zwischen der Winkelwiese (Wynkelswiese) und der Elschenwiese an den Wilden Krähen (Wylden Kraen). Dafür wird das Kloster ihr und ihrer Erben Jahresgedächtnis begehen und sie an seinen guten Werken teilhaben lassen. Sie erhalten die Liegenschaften gegen einen Michaeliszins von 2 Schillingen und 1 Hahn als Lehen zurück. Nach dem Tod der Eltern soll Lukas gemäß einer Urkunde des Klosters die Güter nach Zahlung von ½ Goldgulden zu 13 Albus weiter zu Lehen behalten. Werden sie durch Gewalt oder entgegenstehende Urkunden im Besitz der Wiesen gestört, bleibt die Pflicht zur Zahlung des Zinses bestehen.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: (getzuges- und wynkauffslude): Henz Krusze und Henne Berghofen (Berckhauwe), Bürger und Schöffen der Neustadt Frankenberg.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Magister Deinhard Emmerich, Bürgermeister der Altstadt Frankenberg, mit dem Stadts.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schunder Nr. 699.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ