Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Georg (Jorgen), Herr zu Ochsenstein, und seine Erben mit ihren Schlössern, Leuten und Gütern in seinen Schirm. Er versichert, Jörg und die Seinen gleich anderen Dienern zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern ihnen der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder seinem Hofgericht genügt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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