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Heinrich Vitzthum, Siboto von Stalberg, Heinrich Junge von der
Kirschlach (von dir Kirslachthe) und Giselher Cristeninge, Bürgermeister
(des ratis...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1301-1315
1312 Februar 20
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Daz ist geschen nach Gotis geburte tusint jar druhundirt jar in dem tzwolften jare an deme neheste Suntage also man czehen tage gevastit hat
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich Vitzthum, Siboto von Stalberg, Heinrich Junge von der Kirschlach (von dir Kirslachthe) und Giselher Cristeninge, Bürgermeister (des ratis meystere) und Dietrich von (Varila), Ruprecht von (Tannenrode), Johann von Mühlhausen, Nikolaus von (Byltersleibin), Heinrich von Rodestock, Konrad von Appolda, Hermann von (Martbeche), Hermann von (Kollede), Gunther von (Drivorte), Konrad (Kune) von (Gerstete), Berthold von (Arnstete), Hermann von (Tasdorf), Gunther von (Smyre), Heinrich von (Mollesdorf), Hermann von (Wida), Nikolaus Franke, Dietmar von (Gyspotisleibin), Konrad von (Babinberg), Konrad Morrebein und Dietrich von (Smedestete), Ratsherren von Erfurt, verpflichten sich auf zehn Jahre vom kommenden Michaelistag [1312 September 29] an, Abt und Konvent von Fulda mit 45 Reitern und 15 Schützen gegen Angriffe in Thüringen zu unterstützen. Ausgenommen sind das Reich und der Erzbischof von Mainz. Im Konfliktfall soll sich der Abt, wenn er keine Urkunden vorweisen kann, vor vier Schiedsleuten - zwei freie Bundesgenossen und zwei Bürger der Stadt Erfurt - verantworten. Alle Rechte Fuldas, die durch Urkunden von Kaisern, Königen, dem Landgrafen Albrecht [dem Entarteten] von Thüringen und seinen Söhnen, Markgraf Friedrich und Landgraf Diezmann, belegt sind, haben Gültigkeit. Bei einem Konflikt der Stadt Erfurt soll diese sich vor vier Schiedsleuten - zwei Bundesgenossen und zwei Bürger der Stadt Erfurt - verantworten. Die Vertragsparteien versprechen, sich nicht zu behindern. Der zur Hilfe gerufene Partner wird mit Bier, Brot, Küchenspeise (kuchenspise), Pferdehufbeschlag und Pferdefutter ohne Pfandnahme versehen. Bei anderen Begegnungen versorgt sich jeder selbst. Jeder trägt nur die eigenen Schäden, die Kosten werden aber nach der Kopfzahl umgelegt. Eroberte Burgen sollen abgebrochen werden, es sei denn, die Bundesgenossen raten anderes. Konflikte zwischen den Bundesgenossen sollen vor vier Schiedsleuten beigelegt werden. Ein Beitritt zum Bund ist jederzeit möglich. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Stadt Erfurt]
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: UB Erfurt I, Nr. 567 [mit fehlerhafter Datierung]
Vgl. eine fast gleich lautende Urkunde für die Stadt Mühlhausen unter Nr. 236.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.