Philipp von Hirschberg reversiert als Ältester für seine Brüder Friedrich und Philipp [sic] gegenüber Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz über seine Lehen zu Starkenburg, die Pfalz aufgrund der Pfandschaft von Mainz innehat, namentlich das Gericht zu Müll [bei Weinheim]mit Zinsen und Zehnten in der Weinheimer Mark, die Wiesen in der "Heidebach", das Schultheißenamt zu Großsachsen mit Gericht, Fastnachtshühnern und 24 Eimern Weingülte sowie den Zehnten zu Wallstadt nebst 10 Malter Korn in der dortigen Mark. Solange die Pfandschaft währt, sollen Philipp von Hirschberg und seine Brüder und Erben nach dem Tode Friedrichs I. die Lehen von dessen Sohn Philipp und ihren kurfürstlichen Erben empfangen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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