Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Schultheißen, Gericht und Gemeinde zu Willsbach (Wilspach) die Errichtung einer Badstube gegen jährlich 3 Pfund Heller Badzins bewilligt hatte, woraufhin sich Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Weinsberg beklagt hatten, dass ihnen dadurch an ihrem Badzins und Ungeld Minderung geschehe. Seine Räte haben beide Seiten dahin vertragen, dass die Verschreibung über die Badstube zu Willsbach gültig bleiben soll, wobei lediglich die Leute zu Willsbach, Affaltrach, Steinsfeld und Lehren (Lohern) [=Lehrensteinsfeld] diese gebrauchen sollen, doch sie auch zu Weinsberg die Badstube aufsuchen mögen. Denen von Weinsberg wird vom jährlichen Badzins 1 Pfund Heller nachgelassen, den von Willsbach aus Gnade dergleichen 1 Pfund Heller.