Schöffen, Rat und Bürgerschaft der Stadt Hammelburg
bestätigen eine im Wortlaut inserierte Urkunde des Abtes des Klosters Fulda
Friedrich [von Romrod] vom selben Tag und geloben die Einhaltung aller darin
erlassenen Bestimmungen: Der Abt entscheidet darin Streitigkeiten zwischen den
Schöffen und dem Rat auf der einen Seite sowie der Bürgerschaft zu Hammelburg auf
der anderen Seite. Er erlässt dazu eine Verordnung über die Besetzung des Rates, der
Schöffenstühle und anderer Ämter in der Stadt, die Kontrolle der Rechnungen, die
Form des Bürgereides, die Veranlagung der Bürgerschaft zur Bede, die Bewachung der
Stadttore und -türme sowie die Bewahrung der Schlüssel zu den Toren.