Hans Knechtlin ("Knethlin") von Ringgenburg bekennt, daß ihm Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten, auf Lebenszeit ein Gut zu Ringgenburg verliehen hat. Er wird es in ordentlichem Zustand halten, persönlich in Baumanns Weise bewirtschaften und nicht schlaizen. Jährlich zu Martini zahlt er an Zins und Hubgeld, was bisher aus dem Gut ging und aus den klösterlichen Rödeln ersichtlich ist. Bei Tod oder Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Gut heim.