Christoffel Schmid zu Herbrechtingen bestätigt Propst Pantaleon und dem Konvent des Klosters Herbrechtingen, dass er nach Verleihung einer näher beschriebenen Behausung zu Herbrechtingen, die ein Freigut ist, dem Kloster jährlich an St. Gallus (16. Oktober) einen im einzelnen aufgeführten Zins zahlt und 3 Frondienste leistet; Bestimmungen betreffend Besitzwechsel.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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