Stefan Thuemeier von der Hofmark Neuhausen und seine Ehefrau Kunigunde bekunden, dass Abt Erasmus von St. Emmeram Erbrecht auf dem Hof in Neuhausen, genannt der Thuemhof, an den verstorbenen Georg Weiermair, den früheren Ehemann der Kunigunde, und dessen Erben laut eines hierüber ausgestellten und hier inserierten erbbrieffs vom 9. November 1540 (siehe Urkunde Nr. 3130a) verliehen hat. Da der Revers durch den Tod des Georg Weiermair nicht mehr ausgestellt werden konnte, geloben nun Stefan Thuemeier und seine Ehefrau, den erbrechtbrieff einzuhalten. S: Hans Zenger zum Thannstein und Neuhausen, fürstlicher Rat in Landshut

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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