Johann [Ryman], Bischof von Pomesanien und Nicolaus, Zisterzienserabt von Pelplin, transsumieren auf Bitte des Hochmeisters Heinrich von Plauen die Urkunde des Papstes Innozenz III. von 1215 Februar 18 (Effectum iusta), in der der Deutsche Orden in Schutz genommen und all dessen Besitzungen bestätigt werden.

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Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
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