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Balthasar [von Dernbach], bestätigter Abt von Fulda, Propst von
Johannesberg und der Konvent von Fulda bekunden, dass sie Clemens Blume
aus Künzel...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1571-1580
1571 Oktober 5
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (beide stark beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist Freitags nach Michaelis im funfzehen hunderten ein und siebenzigsten ihare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Balthasar [von Dernbach], bestätigter Abt von Fulda, Propst von Johannesberg und der Konvent von Fulda bekunden, dass sie Clemens Blume aus Künzell (Kindzel) und dessen Ehefrau Katharina mit einer Wiese in Engelhelms, die Riedwiese genannt wird, belehnt haben. Diese stößt an die Grundstücke von Jakob (Jacof) Seng und Johann (Hans) Ackerman, reicht bis an das Wehr und ist umzäunt (rick). Für die Wiese hat Clemens Blume 131 Gulden gezahlt und sie dauerhaft gekauft. Der Vorbesitzer verzichtet auf alle Ansprüche auf diese Wiese. Die Aussteller müssen einem Verkauf oder einer Verpachtung der Wiese zustimmen. Clemens Blume ist für die Instandhaltung des Lehns verantwortlich, das als Ganzes erhalten werden muss. An Michaelis [September 29] ist an die Aussteller ein jährlicher Zins in Höhe von zwei Gnacken zu entrichten. Bei Einhaltung dieser Vorschriften kann das Lehen nicht entzogen werden. Clemens Blume soll sich darüber hinaus keinen anderen Lehnsherrn suchen. Bei Besitzwechsel werden Lehngeld und Handlohn fällig. Rechte und Gewohnheiten der Aussteller bleiben von diesem Rechtsgeschäft unberührt. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Es sind mehrere Besitzerwechsel aus den Jahren 1651, 1662 und 1702 vermerkt.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Propstei Johannesberg, Konvent von Fulda
Gnacken sind geringhaltige Groschen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.