Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt in Streitigkeiten zwischen Bürgermeister und Rat der Stadt Straßburg einer- sowie Adam, Ruprecht und Emmerich von Randeck andererseits den nachfolgenden Vertrag, nachdem die Randecker zu Feinden Straßburgs geworden waren: Der Pfalzgraf gibt für die Randecker 600 Gulden an Straßburg, nämlich 100 Gulden zu St. Georg 1507 [=23.4.1507] und dann weiter jährlich 100 Gulden, bis die 600 Gulden bezahlt sind. Dafür behält der Pfalzgraf von den 130 Gulden Dienstgeld, die er den Randeckern jährlich zu geben verpflichtet ist, derweil 100 Gulden ein. Dennoch sollen die Randecker weiterhin ihren Dienst schuldig sein. Die Güter der Randecker, die der Pfalzgraf aufgrund der verhängten Acht eingenommen hat, sollen ihnen wieder abgetreten werden. Ruprecht, Adam und Emmerich von Randeck nehmen die Vereinbarung an und versprechen die Einhaltung. Sie versichern, dass sie dadurch mit den Straßburgern geschlichtet und vertragen sind.