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Jos Höwmaister zu Brügen (=Briach) bekennt, daß Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten, ihm und seinen Kindern, wenn er sie an das Kloster bringt, auf Lebenszeit ein Gut in Brügen verliehen hat, das vorher Hans Gröler innehatte. Die Beliehenen werden es in ordentlichem Zustand halten, persönlich in Baumanns Weise bewirtschaften und nicht schlaizen. Jährlich zu Martini zahlen sie an Zins und Hubgeld, was bisher aus dem Gut ging und aus den klösterlichen Rödeln ersichtlich ist. Das Gut darf nicht verpfändet oder veräußert werden. Bei Tod oder Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt es heim, desgleichen bei Flucht oder Ungehorsam sowie Eingehen einer Ungenossamenehe. Beim Abzug besteht kein Anspruch auf Aufwendungsersatz. Wenn der Aussteller heiratet und Kinder bekommt, sind auch diese beliehen, vorausgesetzt sie sind Leibeigene des Kloster.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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