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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen seinem Landrichter zu Amberg, Christoph von Freudenberg, und Stefan Tolhopf (Tolhoff), Bürger zu Kemnath, Irrungen wegen eines Vertrags (vertrags unnd concordia), der über die Pfarrei zu Mockersdorf (Mackerßdorff) aufgerichtet worden waren, gehalten haben. Mit Zustimmung beider Seiten haben seine Räte sie dahin vertragen, dass Stefan dem Landrichter für alle Forderungen, die dieser oder sein Sohn Peter nach der Verschreibung zu haben meinen, 50 Gulden zu genannten Zielen geben soll. Der Landrichter soll ihm dagegen alsbald den genannten Vertrag übergeben. Johannes Tolhopf, Domherr und derzeitiger Pfarrer zu Mockersdorf, hat versichert, Christoph von Freudenberg und seinen Sohn darin nicht zu beirren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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