Philipp von Niedbrücken bekundet, daß Johann Graf zu Nassau und Saarbrücken, laut inseriertem Lehnbrief ihn zugleich für Ferdinand und Philipp, seine Pflegesöhne, die Söhne seines + Bruders Johann von Niedbrücken mit dem Burglehen zu Saarbrücken [wie 1552 März 27] belehnt hat. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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