Philipp von Niedbrücken bekundet, daß Johann Graf zu Nassau und Saarbrücken, laut inseriertem Lehnbrief ihn zugleich für Ferdinand und Philipp, seine Pflegesöhne, die Söhne seines + Bruders Johann von Niedbrücken mit dem Burglehen zu Saarbrücken [wie 1552 März 27] belehnt hat. Siegler: Aussteller.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner