Ludlin Plencklin von Gruorn, wegen unerlaubten Jagens von Wild und Annahme von Wildbret zu einer Geldstrafe von 10 fl verurteilt, hälftig auf Weihnachten (24. Dez.) und Lichtmeß (2. Febr. 1526) an den Forstmeister zu Urach zu entrichten, schwört U. und verspricht eidlich, sein Leben lang ohne Erlaubnis der Obrigkeit kein Waidwerk mehr zu treiben und keine Büchse mehr bei sich zu tragen. Er stellt Ludwig Grurer von Gruorn als Bürgen, der bei säumiger Zahlung für die Geldstrafe haftet und sich bei Übertretung der Verschreibung zur Übernahme von weiteren 10 fl verpflichtet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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