Gottfried Thumb von Neuburg zu Mühlhausen a.d.Enz reversiert die von Herzog Johann Friedrich von Württemberg - zu anderen Jagdbewilligungen hin - erhaltene Erlaubnis, im Bainholz zu jagen. [Die Jagdzeiten und Bedingungen sind wie in U 33 festgelegt].

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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