PfA Übach St. Dionysius (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
Bischöfliches Diözesanarchiv Aachen (Archivtektonik) >> 07 Pfarreien >> 07.02 Pfarrarchive im BDA
1967 - 1996
Ersterwähnung: 1172 "Schon zur Römerzeit war Übach bewohnt. Seit wann die Ortschaft Pfarre ist, lässt sich nicht bestimmen, 1172 wird urkundlich zum ersten Mal die Kirche von Übach genannt, ebenfalls Otto, Priester und Pfarrer der Kirche von Übach. Die Äbtissin von Thorn im niederländischen Limburg war Grundherrin. 1235 schenkte die Äbtissin Hildegundis von Wassenberg der Abtei die Einkünfte der Kirche zu Übach. 1303 inkorporierte Erzbischof Wigbold von Köln (1297-1304) der von Schulden bedrückten Abtei mit Zustimmung des Kölner Chorbischofs Ernst von Rennberg als zuständigem Pastor die Kirche zu Übach und setzt das Einkommen des zur Residenz verpflichteten Vertreters des Pastors (Vikars) fest. Zur Pfarre gehörten die Höfe Boscheln, Drinhausen, Holthausen, Hoverhof und Stegh. Sie lag im Landdekanat Jülich des Kölner Dompropstes als Archidiakon. 1804 wurde die Pfarre dem Kanton Kerkrade, Departmend Niedermaas, im Bistum Lüttich zugeteilt. 1819 kam Übach wieder zum Erzbistum Köln, während der westliche Teil der Pfarre durch die Grenzziehung des Wieder Kongresses zu den Niederlanden gekommen war. 1827 wurde Übach Pfarre im Dekanat Geilenkirchen, 1925 im neugegründeten Dekanat Alsdorf und 1957 im Dekanat Übach-Palenberg. 1952 war Boscheln abgetrennt und zur Pfarre erhoben worden. - Aus der Pfarre stammt Bischof Dr. Johannes Joseph van der Velden, geboren am 7. August 1891, 1943 bis zu seinem Tod am 19. Mai 1954 Bischof von Aachen. - In Stegh war am 12. Mai 1621 Peter Melchers geboren, 26. Juli 1667 unter dem Namen Petrus Melchioris van der Stegh Abt in Rolduc, gestorben 1. Dezember 1682." Aus: Handbuch des Bistums Aachen. Dritte Ausgabe, hg. vom Bischöflichen Generalvikariat Aachen, Aachen 1994, S. 789. Pfarrbezirk: Übach mit Drinhausen, Holthausen, Hoverhof, Stegh, Weißenhaus
4 Verzeichnungseinheiten
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ