Paulina Yringen (Paulina v. Mauchenheim), Witwe. des verstorbenen Henne Ulner v. Dieburg, und ihr Sohn Henne bekunden, dass sie der Adelheid Kämme...
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NACHWEIS
B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1436-1460
1443 September 25
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Mittwoch nach Matheustag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Paulina Yringen (Paulina v. Mauchenheim), Witwe. des verstorbenen Henne Ulner v. Dieburg, und ihr Sohn Henne bekunden, dass sie der Adelheid Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg Witwe. des verstorbenen Hartmann Ulner v. Dieburg, und ihrem Sohn Philipp und ihren Erben eine jährliche Gülte von 14 Gulden für 200 Gulden Frankfurter Währung verkauft haben. Die Gülte soll jeweils am St. Martinstag oder binnen 8 Tagen danach gezahlt werden. Die Aussteller bekunden, dass sie als Bürgen, die die Bürgschaft anerkennen und bei Bedarf Ersatz leisten werden, Konrad Krieg v. Altheim, Hans (v.) Wallbrunn und Henne v. Wasen zu Babenhausen gesetzt haben, die in genannter Weise bei Nichtzahlung der Gülte in Babenhausen oder Dieburg dafür einstehen müssen. Die Aussteller versprechen ihre Bürgen schadlos zu halten. Ein Wiederkauf soll jährlich binnen 14 Tagen vor oder nach St. Peter Cathedra mit zweimonatiger Vorankündigung möglich sein
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller 1, Aussteller2, Konrad Krieg v. Altheim, Hans v. Wallbrunn, Henne v. Wasen
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 K 15 U 21 Bl. 52v-54 - Abschrift 15. Jh.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Paulina Yringen (Paulina v. Mauchenheim), Witwe. des verstorbenen Henne Ulner v. Dieburg, und ihr Sohn Henne bekunden, dass sie der Adelheid Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg Witwe. des verstorbenen Hartmann Ulner v. Dieburg, und ihrem Sohn Philipp und ihren Erben eine jährliche Gülte von 14 Gulden für 200 Gulden Frankfurter Währung verkauft haben. Die Gülte soll jeweils am St. Martinstag oder binnen 8 Tagen danach gezahlt werden. Die Aussteller bekunden, dass sie als Bürgen, die die Bürgschaft anerkennen und bei Bedarf Ersatz leisten werden, Konrad Krieg v. Altheim, Hans (v.) Wallbrunn und Henne v. Wasen zu Babenhausen gesetzt haben, die in genannter Weise bei Nichtzahlung der Gülte in Babenhausen oder Dieburg dafür einstehen müssen. Die Aussteller versprechen ihre Bürgen schadlos zu halten. Ein Wiederkauf soll jährlich binnen 14 Tagen vor oder nach St. Peter Cathedra mit zweimonatiger Vorankündigung möglich sein
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller 1, Aussteller2, Konrad Krieg v. Altheim, Hans v. Wallbrunn, Henne v. Wasen
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 K 15 U 21 Bl. 52v-54 - Abschrift 15. Jh.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ