Innere Verwaltung: Innenministerium (Bestand)
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G 11
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (Archivtektonik) >> Gliederung >> Behörden und Ämter Großherzogtum und Volksstaat Hessen >> Innere Verwaltung
1820 - 1945
Enthält: Enthält die überlieferten Teile der folgenden Registraturabteilungen: IV. Staatsverwaltung (Geschäftslokale, Amtswohnungen, insbesondere Kreisamtsbauten); X. Justizangelegenheiten (Bürgerliche Rechtssachen, Verleihung der Rechtsfähigkeit an wirtschaftliche Vereinigungen, Korporationen, Vereine, etc. sowie Namensänderungen); XVI. Armen- und Wohltätigkeitspolizei (hier Armen- und Wohltätigkeitsanstalten, Stiftungen und Schenkungen, u.a. Kaufunger Stiftsfonds und Höchster Klosterfonds); XVII. Gesundheitspflege (insbesondere Veterinärwesen); XVIII. Sicherheitspolizei (Maßregeln gegen Spionage bzw. Landesverrat, 1920-1936); XXI. Landwirtschaft; XXIII. Handel und Gewerbe (insbesondere Kreditanstalten und Sparkassen); Sonstiges.
Bestandsgeschichte: Einige Reste der Ministerialüberlieferung, deren größter Teil 1944 bei der Behörde selbst verbrannt ist, sind 1946 aus einem Kellerraum des Ministeriums am Mathildenplatz in Darmstadt geborgen worden und ins Staatsarchiv gelangt. Bei einem Magazineinsturz 1947 gingen weitere Akten verloren. Der gerettete Rest wurde von Ferdinand Koob zusammen mit den Akten des Reichsstatthalters (Bestand G 5) bis 1948 verzeichnet. Zuwächse entstanden in der Folgezeit durch Ausgliederungen aus anderen Beständen, u.a. aus den Kreisämtern, aber auch aus nachfolgenden Ablieferungen des Regierungspräsidenten in Darmstadt. Bei der Neuverzeichnung wurden die Akten des Reichsstatthalters in Hessen (Landesregierung), u.a. auch Landesplanungsgemeinschaft Rhein-Main (Reichsstatthalter als Vorsitzender), in den neu formierten gesonderten Bestand G 5 gelegt.
Geschichte des Bestandsbildners: Seit 1617 bestand der Geheime Rat als oberste Verwaltungs- und Justizbehörde. Mit den beiden Organisationsedikten vom 12. 10. 1803 wurde unter anderem das Geheime Ministerium oder 'Geheime-Raths-Kolleg' gebildet, das als 'Centralpunkt der ganzen Staatsverwaltung' fungieren sollte und vom Landgrafen geleitet wurde. Es unterteilte sich in die Departements des Innern, des Äußeren und der Finanzen. In den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern fielen z. B. das gesamte Kriminal- und Ziviljustizwesen, alle Gegenstände der Gesetzgebung sowie das Medizinal,- Kirchen- und Schulwesen. Aufgrund des Organisationsgesetzes vom 28.5.1821 schuf man drei voneinander unabhängige Ministerien: ein 'Ministerialdepartement des Innern und der Justiz', ein Departement für auswärtige Angelegenheiten und des Großherzoglichen Hauses und ein Departement der Finanzen. Zudem wurde der Staatsrat errichtet, der im Juli 1823 eröffnet wurde und bis 1875 bestand. 1848 nahm man die Trennung des Ministeriums des Inneren und der Justiz in zwei eigenständige Ministerien vor. Die Zuständigkeiten für beide Ministerien blieben bestehen.
Zuständigkeiten von 1854-1918: Der Zuständigkeit des Innenministeriums zugeordnet waren die Provinzialdirektionen und die Kreisämter. Außerdem war das Ministerium für die öffentlichen Schul- und Bildungsanstalten, die Wohltätigkeitsanstalten, die öffentliche Gesundheitspflege sowie für den so genannten 'öffentlichen Kultus', d.h. die Religionsgemeinschaften zuständig. Daneben gehörten die 'Behörden für Landwirtschaft, Handel, Gewerbe und Industrie' und die Redaktionen des Regierungsblattes und der Darmstädter Zeitung zum Einflussbereich des Innenministers. Zeitweilig wurden auch die Verwaltung des 'ständischen Archivs' (bis 1875), der Berg- und Eichungsbehörden (ab 1877 bis 1918), des Gendarmeriecorps (um 1875 bis 1918), der Oberrechnungskammer (bis 1879) und verschiedene Prüfungsbehörden übernommen.
1874 wurde das Ministerium des Inneren mit dem Justizministerium sowie dem Finanzministerium zu einem Gesamtministerium zusammengefasst. Die Minister behielten aber ihre organisatorische Eigenständigkeit. 1879 wurden das Innen- und Justizministerium in dem neu geschaffenen Staatsministerium erneut vereint. Das Ministerium des Innern und der Justiz zerfiel in zwei Sektionen: Sektion für innere Verwaltung und Sektion für Justizverwaltung. Diese Verbindung wurde 1896 wieder gelöst. Nach der so genannten Machtergreifung 1933 konzentrierte man die bisher noch bestehenden Ministerien unter der Bezeichnung 'Hessisches Staatsministerium' zu einem einzigen Ministerium. Dieses Staatsministerium gliederte sich in drei Ministerialabteilungen, wobei die innere Verwaltung der Ministerialabteilung 1 zugeordnet war, die von einem geschäftsleitenden Ministerialrat geführt wurde.
Findmittel: (2) maschinenschriftliches Findbuch (mit Vorbemerkung (http://digitalisate-he.arcinsys.de/pdf/hstad/vorworte/g11_vorwort.pdf), Indices und Nachträgen), erstellt 1951 von Ferdinand Koob
Findmittel: Unverzeichnet: 0,125 m
Findmittel: Überarbeitetes Vorwort von A.Marx und M.Nützmann, Mai 2008
Findmittel: (1) Online-Datenbank (HADIS)
Referent: Klaus-Dieter Rack
Zusatzinformationen: Innenminister: 1821-1829 Karl Ludwig Wilhelm Grolman; 1829-1848 Karl Wilhelm Heinrich Freiherr du Thil; 1848-1850 Heinrich Carl Jaup; 1850-1871 Dr. Reinhard Freiherr von Dalwigk zu Lichtenfels; 1871-1872 Dr. Friedrich Georg von Bechtold 1872-1884 Dr. Julius Rinck Freiherr von Starck; 1885-1898 Dr. Jacob Finger; 1898-1906; Dr. Karl Rothe 1906-1910; Ernst Braun 1910-1918; Friedrich von Hombergk zu Vach; 1918-1921 Dr. Heinrich Fulda; 1921-1927 Otto von Brentano di Tremezzo; 1927-1928 Ferdinand Kirnberger; 1928-1933 Wilhelm Leuschner; März-Mai 1933 Dr. Heinrich Müller; bis Sept. 1933 Ferdinand Werner (als Staatsminister auch für Inneres zuständig); Sept. 1933-März 1935 Philipp Wilhelm Jung (als Staatsminister auch für Inneres zuständig); ab März 1935 Jakob Sprenger (Reichsstatthalter als Landesregierung)
Bestandsgeschichte: Einige Reste der Ministerialüberlieferung, deren größter Teil 1944 bei der Behörde selbst verbrannt ist, sind 1946 aus einem Kellerraum des Ministeriums am Mathildenplatz in Darmstadt geborgen worden und ins Staatsarchiv gelangt. Bei einem Magazineinsturz 1947 gingen weitere Akten verloren. Der gerettete Rest wurde von Ferdinand Koob zusammen mit den Akten des Reichsstatthalters (Bestand G 5) bis 1948 verzeichnet. Zuwächse entstanden in der Folgezeit durch Ausgliederungen aus anderen Beständen, u.a. aus den Kreisämtern, aber auch aus nachfolgenden Ablieferungen des Regierungspräsidenten in Darmstadt. Bei der Neuverzeichnung wurden die Akten des Reichsstatthalters in Hessen (Landesregierung), u.a. auch Landesplanungsgemeinschaft Rhein-Main (Reichsstatthalter als Vorsitzender), in den neu formierten gesonderten Bestand G 5 gelegt.
Geschichte des Bestandsbildners: Seit 1617 bestand der Geheime Rat als oberste Verwaltungs- und Justizbehörde. Mit den beiden Organisationsedikten vom 12. 10. 1803 wurde unter anderem das Geheime Ministerium oder 'Geheime-Raths-Kolleg' gebildet, das als 'Centralpunkt der ganzen Staatsverwaltung' fungieren sollte und vom Landgrafen geleitet wurde. Es unterteilte sich in die Departements des Innern, des Äußeren und der Finanzen. In den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern fielen z. B. das gesamte Kriminal- und Ziviljustizwesen, alle Gegenstände der Gesetzgebung sowie das Medizinal,- Kirchen- und Schulwesen. Aufgrund des Organisationsgesetzes vom 28.5.1821 schuf man drei voneinander unabhängige Ministerien: ein 'Ministerialdepartement des Innern und der Justiz', ein Departement für auswärtige Angelegenheiten und des Großherzoglichen Hauses und ein Departement der Finanzen. Zudem wurde der Staatsrat errichtet, der im Juli 1823 eröffnet wurde und bis 1875 bestand. 1848 nahm man die Trennung des Ministeriums des Inneren und der Justiz in zwei eigenständige Ministerien vor. Die Zuständigkeiten für beide Ministerien blieben bestehen.
Zuständigkeiten von 1854-1918: Der Zuständigkeit des Innenministeriums zugeordnet waren die Provinzialdirektionen und die Kreisämter. Außerdem war das Ministerium für die öffentlichen Schul- und Bildungsanstalten, die Wohltätigkeitsanstalten, die öffentliche Gesundheitspflege sowie für den so genannten 'öffentlichen Kultus', d.h. die Religionsgemeinschaften zuständig. Daneben gehörten die 'Behörden für Landwirtschaft, Handel, Gewerbe und Industrie' und die Redaktionen des Regierungsblattes und der Darmstädter Zeitung zum Einflussbereich des Innenministers. Zeitweilig wurden auch die Verwaltung des 'ständischen Archivs' (bis 1875), der Berg- und Eichungsbehörden (ab 1877 bis 1918), des Gendarmeriecorps (um 1875 bis 1918), der Oberrechnungskammer (bis 1879) und verschiedene Prüfungsbehörden übernommen.
1874 wurde das Ministerium des Inneren mit dem Justizministerium sowie dem Finanzministerium zu einem Gesamtministerium zusammengefasst. Die Minister behielten aber ihre organisatorische Eigenständigkeit. 1879 wurden das Innen- und Justizministerium in dem neu geschaffenen Staatsministerium erneut vereint. Das Ministerium des Innern und der Justiz zerfiel in zwei Sektionen: Sektion für innere Verwaltung und Sektion für Justizverwaltung. Diese Verbindung wurde 1896 wieder gelöst. Nach der so genannten Machtergreifung 1933 konzentrierte man die bisher noch bestehenden Ministerien unter der Bezeichnung 'Hessisches Staatsministerium' zu einem einzigen Ministerium. Dieses Staatsministerium gliederte sich in drei Ministerialabteilungen, wobei die innere Verwaltung der Ministerialabteilung 1 zugeordnet war, die von einem geschäftsleitenden Ministerialrat geführt wurde.
Findmittel: (2) maschinenschriftliches Findbuch (mit Vorbemerkung (http://digitalisate-he.arcinsys.de/pdf/hstad/vorworte/g11_vorwort.pdf), Indices und Nachträgen), erstellt 1951 von Ferdinand Koob
Findmittel: Unverzeichnet: 0,125 m
Findmittel: Überarbeitetes Vorwort von A.Marx und M.Nützmann, Mai 2008
Findmittel: (1) Online-Datenbank (HADIS)
Referent: Klaus-Dieter Rack
Zusatzinformationen: Innenminister: 1821-1829 Karl Ludwig Wilhelm Grolman; 1829-1848 Karl Wilhelm Heinrich Freiherr du Thil; 1848-1850 Heinrich Carl Jaup; 1850-1871 Dr. Reinhard Freiherr von Dalwigk zu Lichtenfels; 1871-1872 Dr. Friedrich Georg von Bechtold 1872-1884 Dr. Julius Rinck Freiherr von Starck; 1885-1898 Dr. Jacob Finger; 1898-1906; Dr. Karl Rothe 1906-1910; Ernst Braun 1910-1918; Friedrich von Hombergk zu Vach; 1918-1921 Dr. Heinrich Fulda; 1921-1927 Otto von Brentano di Tremezzo; 1927-1928 Ferdinand Kirnberger; 1928-1933 Wilhelm Leuschner; März-Mai 1933 Dr. Heinrich Müller; bis Sept. 1933 Ferdinand Werner (als Staatsminister auch für Inneres zuständig); Sept. 1933-März 1935 Philipp Wilhelm Jung (als Staatsminister auch für Inneres zuständig); ab März 1935 Jakob Sprenger (Reichsstatthalter als Landesregierung)
16,25 m
Bestand
Literatur: - Jeserich, K. u.a.: Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 3, 1984. - Ruppel, H.-G.: Historisches Ortsverzeichnis für das Gebiet des ehemaligen Großherzogtums und Volksstaats Hessen, 1976. - Karenberg, D.: Die Entwicklung der Verwaltung in Hessen-Darmstadt unter Ludewig I (1790-1830), 1964.
Literatur: Primärquellen: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt von - 1821, S. 179ff. - 1848, S. 71. - 1874, S. 487ff. - 1879, S. 55ff. - 1896, S. 101f. - 1933, S. 149ff.; Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Hessen von 1854 bis 1928
Literatur: Primärquellen: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt von - 1821, S. 179ff. - 1848, S. 71. - 1874, S. 487ff. - 1879, S. 55ff. - 1896, S. 101f. - 1933, S. 149ff.; Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Hessen von 1854 bis 1928
Siehe auch die Auswanderer-Datenbank und -karteien (Bestand R 21 B)
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
01.07.2025, 12:49 PM CEST