Innere Verwaltung: Innenministerium (Bestand)
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G 11
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (Archivtektonik) >> Gliederung >> Behörden und Ämter Großherzogtum und Volksstaat Hessen >> Innere Verwaltung
1820 - 1945
Enthält: Enthält die überlieferten Teile der folgenden Registraturabteilungen: IV. Staatsverwaltung (Geschäftslokale, Amtswohnungen, insbesondere Kreisamtsbauten); X. Justizangelegenheiten (Bürgerliche Rechtssachen, Verleihung der Rechtsfähigkeit an wirtschaftliche Vereinigungen, Korporationen, Vereine, etc. sowie Namensänderungen); XVI. Armen- und Wohltätigkeitspolizei (hier Armen- und Wohltätigkeitsanstalten, Stiftungen und Schenkungen, u.a. Kaufunger Stiftsfonds und Höchster Klosterfonds); XVII. Gesundheitspflege (insbesondere Veterinärwesen); XVIII. Sicherheitspolizei (Maßregeln gegen Spionage bzw. Landesverrat, 1920-1936); XXI. Landwirtschaft; XXIII. Handel und Gewerbe (insbesondere Kreditanstalten und Sparkassen); Sonstiges.
Bestandsgeschichte: Einige Reste der Ministerialüberlieferung, deren größter Teil 1944 bei der Behörde selbst verbrannt ist, sind 1946 aus einem Kellerraum des Ministeriums am Mathildenplatz in Darmstadt geborgen worden und ins Staatsarchiv gelangt. Bei einem Magazineinsturz 1947 gingen weitere Akten verloren. Der gerettete Rest wurde von Ferdinand Koob zusammen mit den Akten des Reichsstatthalters (Bestand G 5) bis 1948 verzeichnet. Zuwächse entstanden in der Folgezeit durch Ausgliederungen aus anderen Beständen, u.a. aus den Kreisämtern, aber auch aus nachfolgenden Ablieferungen des Regierungspräsidenten in Darmstadt. Bei der Neuverzeichnung wurden die Akten des Reichsstatthalters in Hessen (Landesregierung), u.a. auch Landesplanungsgemeinschaft Rhein-Main (Reichsstatthalter als Vorsitzender), in den neu formierten gesonderten Bestand G 5 gelegt.
Geschichte des Bestandsbildners: Seit 1617 bestand der Geheime Rat als oberste Verwaltungs- und Justizbehörde. Mit den beiden Organisationsedikten vom 12. 10. 1803 wurde unter anderem das Geheime Ministerium oder 'Geheime-Raths-Kolleg' gebildet, das als 'Centralpunkt der ganzen Staatsverwaltung' fungieren sollte und vom Landgrafen geleitet wurde. Es unterteilte sich in die Departements des Innern, des Äußeren und der Finanzen. In den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern fielen z. B. das gesamte Kriminal- und Ziviljustizwesen, alle Gegenstände der Gesetzgebung sowie das Medizinal,- Kirchen- und Schulwesen. Aufgrund des Organisationsgesetzes vom 28.5.1821 schuf man drei voneinander unabhängige Ministerien: ein 'Ministerialdepartement des Innern und der Justiz', ein Departement für auswärtige Angelegenheiten und des Großherzoglichen Hauses und ein Departement der Finanzen. Zudem wurde der Staatsrat errichtet, der im Juli 1823 eröffnet wurde und bis 1875 bestand. 1848 nahm man die Trennung des Ministeriums des Inneren und der Justiz in zwei eigenständige Ministerien vor. Die Zuständigkeiten für beide Ministerien blieben bestehen.
Zuständigkeiten von 1854-1918: Der Zuständigkeit des Innenministeriums zugeordnet waren die Provinzialdirektionen und die Kreisämter. Außerdem war das Ministerium für die öffentlichen Schul- und Bildungsanstalten, die Wohltätigkeitsanstalten, die öffentliche Gesundheitspflege sowie für den so genannten 'öffentlichen Kultus', d.h. die Religionsgemeinschaften zuständig. Daneben gehörten die 'Behörden für Landwirtschaft, Handel, Gewerbe und Industrie' und die Redaktionen des Regierungsblattes und der Darmstädter Zeitung zum Einflussbereich des Innenministers. Zeitweilig wurden auch die Verwaltung des 'ständischen Archivs' (bis 1875), der Berg- und Eichungsbehörden (ab 1877 bis 1918), des Gendarmeriecorps (um 1875 bis 1918), der Oberrechnungskammer (bis 1879) und verschiedene Prüfungsbehörden übernommen.
1874 wurde das Ministerium des Inneren mit dem Justizministerium sowie dem Finanzministerium zu einem Gesamtministerium zusammengefasst. Die Minister behielten aber ihre organisatorische Eigenständigkeit. 1879 wurden das Innen- und Justizministerium in dem neu geschaffenen Staatsministerium erneut vereint. Das Ministerium des Innern und der Justiz zerfiel in zwei Sektionen: Sektion für innere Verwaltung und Sektion für Justizverwaltung. Diese Verbindung wurde 1896 wieder gelöst. Nach der so genannten Machtergreifung 1933 konzentrierte man die bisher noch bestehenden Ministerien unter der Bezeichnung 'Hessisches Staatsministerium' zu einem einzigen Ministerium. Dieses Staatsministerium gliederte sich in drei Ministerialabteilungen, wobei die innere Verwaltung der Ministerialabteilung 1 zugeordnet war, die von einem geschäftsleitenden Ministerialrat geführt wurde.
Findmittel: (2) maschinenschriftliches Findbuch (mit Vorbemerkung (http://digitalisate-he.arcinsys.de/pdf/hstad/vorworte/g11_vorwort.pdf), Indices und Nachträgen), erstellt 1951 von Ferdinand Koob
Findmittel: Unverzeichnet: 0,125 m
Findmittel: Überarbeitetes Vorwort von A.Marx und M.Nützmann, Mai 2008
Findmittel: (1) Online-Datenbank (HADIS)
Referent: Klaus-Dieter Rack
Zusatzinformationen: Innenminister: 1821-1829 Karl Ludwig Wilhelm Grolman; 1829-1848 Karl Wilhelm Heinrich Freiherr du Thil; 1848-1850 Heinrich Carl Jaup; 1850-1871 Dr. Reinhard Freiherr von Dalwigk zu Lichtenfels; 1871-1872 Dr. Friedrich Georg von Bechtold 1872-1884 Dr. Julius Rinck Freiherr von Starck; 1885-1898 Dr. Jacob Finger; 1898-1906; Dr. Karl Rothe 1906-1910; Ernst Braun 1910-1918; Friedrich von Hombergk zu Vach; 1918-1921 Dr. Heinrich Fulda; 1921-1927 Otto von Brentano di Tremezzo; 1927-1928 Ferdinand Kirnberger; 1928-1933 Wilhelm Leuschner; März-Mai 1933 Dr. Heinrich Müller; bis Sept. 1933 Ferdinand Werner (als Staatsminister auch für Inneres zuständig); Sept. 1933-März 1935 Philipp Wilhelm Jung (als Staatsminister auch für Inneres zuständig); ab März 1935 Jakob Sprenger (Reichsstatthalter als Landesregierung)
Bestandsgeschichte: Einige Reste der Ministerialüberlieferung, deren größter Teil 1944 bei der Behörde selbst verbrannt ist, sind 1946 aus einem Kellerraum des Ministeriums am Mathildenplatz in Darmstadt geborgen worden und ins Staatsarchiv gelangt. Bei einem Magazineinsturz 1947 gingen weitere Akten verloren. Der gerettete Rest wurde von Ferdinand Koob zusammen mit den Akten des Reichsstatthalters (Bestand G 5) bis 1948 verzeichnet. Zuwächse entstanden in der Folgezeit durch Ausgliederungen aus anderen Beständen, u.a. aus den Kreisämtern, aber auch aus nachfolgenden Ablieferungen des Regierungspräsidenten in Darmstadt. Bei der Neuverzeichnung wurden die Akten des Reichsstatthalters in Hessen (Landesregierung), u.a. auch Landesplanungsgemeinschaft Rhein-Main (Reichsstatthalter als Vorsitzender), in den neu formierten gesonderten Bestand G 5 gelegt.
Geschichte des Bestandsbildners: Seit 1617 bestand der Geheime Rat als oberste Verwaltungs- und Justizbehörde. Mit den beiden Organisationsedikten vom 12. 10. 1803 wurde unter anderem das Geheime Ministerium oder 'Geheime-Raths-Kolleg' gebildet, das als 'Centralpunkt der ganzen Staatsverwaltung' fungieren sollte und vom Landgrafen geleitet wurde. Es unterteilte sich in die Departements des Innern, des Äußeren und der Finanzen. In den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern fielen z. B. das gesamte Kriminal- und Ziviljustizwesen, alle Gegenstände der Gesetzgebung sowie das Medizinal,- Kirchen- und Schulwesen. Aufgrund des Organisationsgesetzes vom 28.5.1821 schuf man drei voneinander unabhängige Ministerien: ein 'Ministerialdepartement des Innern und der Justiz', ein Departement für auswärtige Angelegenheiten und des Großherzoglichen Hauses und ein Departement der Finanzen. Zudem wurde der Staatsrat errichtet, der im Juli 1823 eröffnet wurde und bis 1875 bestand. 1848 nahm man die Trennung des Ministeriums des Inneren und der Justiz in zwei eigenständige Ministerien vor. Die Zuständigkeiten für beide Ministerien blieben bestehen.
Zuständigkeiten von 1854-1918: Der Zuständigkeit des Innenministeriums zugeordnet waren die Provinzialdirektionen und die Kreisämter. Außerdem war das Ministerium für die öffentlichen Schul- und Bildungsanstalten, die Wohltätigkeitsanstalten, die öffentliche Gesundheitspflege sowie für den so genannten 'öffentlichen Kultus', d.h. die Religionsgemeinschaften zuständig. Daneben gehörten die 'Behörden für Landwirtschaft, Handel, Gewerbe und Industrie' und die Redaktionen des Regierungsblattes und der Darmstädter Zeitung zum Einflussbereich des Innenministers. Zeitweilig wurden auch die Verwaltung des 'ständischen Archivs' (bis 1875), der Berg- und Eichungsbehörden (ab 1877 bis 1918), des Gendarmeriecorps (um 1875 bis 1918), der Oberrechnungskammer (bis 1879) und verschiedene Prüfungsbehörden übernommen.
1874 wurde das Ministerium des Inneren mit dem Justizministerium sowie dem Finanzministerium zu einem Gesamtministerium zusammengefasst. Die Minister behielten aber ihre organisatorische Eigenständigkeit. 1879 wurden das Innen- und Justizministerium in dem neu geschaffenen Staatsministerium erneut vereint. Das Ministerium des Innern und der Justiz zerfiel in zwei Sektionen: Sektion für innere Verwaltung und Sektion für Justizverwaltung. Diese Verbindung wurde 1896 wieder gelöst. Nach der so genannten Machtergreifung 1933 konzentrierte man die bisher noch bestehenden Ministerien unter der Bezeichnung 'Hessisches Staatsministerium' zu einem einzigen Ministerium. Dieses Staatsministerium gliederte sich in drei Ministerialabteilungen, wobei die innere Verwaltung der Ministerialabteilung 1 zugeordnet war, die von einem geschäftsleitenden Ministerialrat geführt wurde.
Findmittel: (2) maschinenschriftliches Findbuch (mit Vorbemerkung (http://digitalisate-he.arcinsys.de/pdf/hstad/vorworte/g11_vorwort.pdf), Indices und Nachträgen), erstellt 1951 von Ferdinand Koob
Findmittel: Unverzeichnet: 0,125 m
Findmittel: Überarbeitetes Vorwort von A.Marx und M.Nützmann, Mai 2008
Findmittel: (1) Online-Datenbank (HADIS)
Referent: Klaus-Dieter Rack
Zusatzinformationen: Innenminister: 1821-1829 Karl Ludwig Wilhelm Grolman; 1829-1848 Karl Wilhelm Heinrich Freiherr du Thil; 1848-1850 Heinrich Carl Jaup; 1850-1871 Dr. Reinhard Freiherr von Dalwigk zu Lichtenfels; 1871-1872 Dr. Friedrich Georg von Bechtold 1872-1884 Dr. Julius Rinck Freiherr von Starck; 1885-1898 Dr. Jacob Finger; 1898-1906; Dr. Karl Rothe 1906-1910; Ernst Braun 1910-1918; Friedrich von Hombergk zu Vach; 1918-1921 Dr. Heinrich Fulda; 1921-1927 Otto von Brentano di Tremezzo; 1927-1928 Ferdinand Kirnberger; 1928-1933 Wilhelm Leuschner; März-Mai 1933 Dr. Heinrich Müller; bis Sept. 1933 Ferdinand Werner (als Staatsminister auch für Inneres zuständig); Sept. 1933-März 1935 Philipp Wilhelm Jung (als Staatsminister auch für Inneres zuständig); ab März 1935 Jakob Sprenger (Reichsstatthalter als Landesregierung)
16,25 m
Bestand
Literatur: - Jeserich, K. u.a.: Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 3, 1984. - Ruppel, H.-G.: Historisches Ortsverzeichnis für das Gebiet des ehemaligen Großherzogtums und Volksstaats Hessen, 1976. - Karenberg, D.: Die Entwicklung der Verwaltung in Hessen-Darmstadt unter Ludewig I (1790-1830), 1964.
Literatur: Primärquellen: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt von - 1821, S. 179ff. - 1848, S. 71. - 1874, S. 487ff. - 1879, S. 55ff. - 1896, S. 101f. - 1933, S. 149ff.; Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Hessen von 1854 bis 1928
Literatur: Primärquellen: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt von - 1821, S. 179ff. - 1848, S. 71. - 1874, S. 487ff. - 1879, S. 55ff. - 1896, S. 101f. - 1933, S. 149ff.; Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Hessen von 1854 bis 1928
Siehe auch die Auswanderer-Datenbank und -karteien (Bestand R 21 B)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 12:49 MESZ