Johann Ludwig Graf von Nassau-Hadamar tauscht an die Gemeinde Mengerskirchen seinen Wald, der 'Zimberg' genannt, gegen Trischstücke und Hecken unten an seinem Wald 'Heintzenberg', deren Absteinung näher angegeben ist, behält sich aber im 'Zimberg' die Jagdgerechtigkeit vor.
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170 I, 6406
170 I Nassau-Oranien: Urkunden
Nassau-Oranien: Urkunden >> 17. Jahrhundert >> 1626-1650 >> 1634
1634-06-27
Ausfertigung. Papier. 2 aufgedrückte Siegel; beistehend Vermerk des Grafen, daß er den Zimberg am 7. Juli 1640 für 400 Rädergulden wieder zurückgekauft habe
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: G. 27. Juni 1634
Vermerke (Urkunde): Siegler: Graf Johann Ludwig von Nassau-Hadamar
Vermerke (Urkunde): Siegler: Gericht Mengerskirchen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Graf Johann Ludwig von Nassau-Hadamar
Vermerke (Urkunde): Siegler: Gericht Mengerskirchen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:06 MESZ