Kurfürst Philipp von der Pfalz gibt als Kurfürst seine Einwilligung, dass der Zoll zu Linz (Lynns) dem Erzbischof von Köln und seinem Stift gegeben und ihnen bestätigt wurde. Einst hatte Kaiser Friedrich III. dem Erzbischof Hermann von Köln aus verschiedenen Gründen und für seinen Dienst, den er dem Kaiser und Reich gegen Herzog Karl von Burgund erwiesen hatte, einen Zoll zu Linz auf dem Rhein mit Zugehörde gegeben, dass der Erzbischof von jedem Kaufmannsschatz, Ware, Hab und Gut, was den Rhein herauf oder herab geführt wird, 24 Turnosen (Thornes) nehmen darf, wie es das kaiserliche Privileg besagt. Nachfolgend hat König Maximilian I. dies mit weiteren Artikeln bestätigt und Kurfürst Philipp um diesen Willebrief gebeten.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz gibt als Kurfürst seine Einwilligung, dass der Zoll zu Linz (Lynns) dem Erzbischof von Köln und seinem Stift gegeben und ihnen bestätigt wurde. Einst hatte Kaiser Friedrich III. dem Erzbischof Hermann von Köln aus verschiedenen Gründen und für seinen Dienst, den er dem Kaiser und Reich gegen Herzog Karl von Burgund erwiesen hatte, einen Zoll zu Linz auf dem Rhein mit Zugehörde gegeben, dass der Erzbischof von jedem Kaufmannsschatz, Ware, Hab und Gut, was den Rhein herauf oder herab geführt wird, 24 Turnosen (Thornes) nehmen darf, wie es das kaiserliche Privileg besagt. Nachfolgend hat König Maximilian I. dies mit weiteren Artikeln bestätigt und Kurfürst Philipp um diesen Willebrief gebeten.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 819, 433
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1505 Juli 18 (uff frytag nach divisionis apostolorum)
fol. 423r-424r
Urkunden
Ausstellungsort: Köln
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Köln K
Köln K; Erzstift
Linz am Rhein NR
Rhein (Europa, Fluss)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:02 MESZ
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