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Artikel 260.- Verkauf und Rückgabe von abgelieferten Wertpapieren durch die Reparationskommission: Bd. 1
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Reichsfinanzministerium >> R 2 Reichsfinanzministerium (Friedensvertrag von Versailles, Y) >> Friedensvertrag von Versailles.- Abschluss und Ausführung (Frie, XXIII, Polko, OS, inkl. späterer Aktenplangruppen Y 7 und Y 9) >> Ausführung des Friedensvertrages (XXIII gen.60 u.a.) >> Finanzielle Bestimmungen nach Teil IX des Friedensvertrags (Reparationsfrage), Konferenzen von Genua, Spa und Genf >> Artikel 260.- Verkauf und Rückgabe von abgelieferten Wertpapieren durch die Reparationskommission
1924-1925
Enthält u.a.:
Verhältnis des Dawes-Gutachtens zu den Bestimmungen der Art. 260, 297, 298/10 des Versailler Vertrages.- Besprechungsniederschrift, Mai 1924;
Wertpapierfrage.- Abkommen zwischen der Reparationskommission und der Reichsregierung vom 31. Jan. 1925 und 16. Sept. 1926