Jobst Munch (Münch, Mönning) gegen Ilschen Schumacher zu Oerlinghausen, wegen einer Beleidigung; Urteil vom 13.7.1603: der Schumacher wird "ewig stillschweigen dieser sachen halbern" auferlegt

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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