Berufung gegen ein Urteil des Hofrats zu Hildesheim, das den Appellanten die Zahlung von 4000 Rtl. auferlegte, und einen danach aufgrund ihrer Kontumaz ergangenen Immissionsbescheid. Der Einspruch wird von ihnen mit einer am RKG anhängigen Appellation gegen einen zuvor ergangenen Beschluß der Vorinstanz begründet (vgl. RKG 4686 (R 571/1804)). Sie erwirken am RKG zugleich ein Mandat. Der Appellat weist die hinsichtlich seiner Geldforderung erhobenen Einwände zurück und verweist auf das Recht der Jurisdiktion des Hofrats zu Hildesheim. Ein RKG-Urteil vom 7. 7. 1698 kassierte die Beschlüsse der Regierung zu Hildesheim. Ein Mandat von 1700 und ein Ulterius mandatum von 1701 des RKG richten sich gegen die von dem Appellaten verweigerte Stellung einer Kaution.
Vollständigen Titel anzeigen
Berufung gegen ein Urteil des Hofrats zu Hildesheim, das den Appellanten die Zahlung von 4000 Rtl. auferlegte, und einen danach aufgrund ihrer Kontumaz ergangenen Immissionsbescheid. Der Einspruch wird von ihnen mit einer am RKG anhängigen Appellation gegen einen zuvor ergangenen Beschluß der Vorinstanz begründet (vgl. RKG 4686 (R 571/1804)). Sie erwirken am RKG zugleich ein Mandat. Der Appellat weist die hinsichtlich seiner Geldforderung erhobenen Einwände zurück und verweist auf das Recht der Jurisdiktion des Hofrats zu Hildesheim. Ein RKG-Urteil vom 7. 7. 1698 kassierte die Beschlüsse der Regierung zu Hildesheim. Ein Mandat von 1700 und ein Ulterius mandatum von 1701 des RKG richten sich gegen die von dem Appellaten verweigerte Stellung einer Kaution.
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VII: P-R
Reichskammergericht, Teil VII: P-R >> 3. Buchstabe R
1694 - 1755 (1650 - 1754)
Enthaeltvermerke: Kläger: Freiherr Johann Adolph Wolff von Metternich zu Gracht, Köln, und Freiherr Franz Carl von Frentz zu Lauvenburg (Lovenburg, Lauvenberg), Vormünder der minderjährigen Kindern des Freiherrn Ambrosius Alexander von Reuschenberg zu Setterich, nämlich Johann Sigismund und Jost Emund von Reuschenberg zu Setterich; seit 1746 Johann von Reuschenberg zu Selikum (Silleckum); seit 1753 als Kurator H. M. de Coudenhove, (Bekl.) Beklagter: Franz Friedrich von Andler, Reichshofrat, namens seiner Frau Marie Philippine Ernestine von Reuschenberg; seit 1748 die Grafen Franz Theodor und Franz Reinald von Andler, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Steinhausen 1694 ? Subst.: Dr. Krebs ? Lic. Wilhelm Maximilian Brack [1746] 1746 ? Subst.: Lic. Johann Jakob Duill ? Lic. Heinrich Joseph Brack [1753] 1754 ? Subst.: Lic. Johann Paul Besserer Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Konrad Albrecht [1692] 1694 ? Subst.: Lic. Johann Philipp Niderer ? Dr. Johann Wilhelm Ludolf [1748] 1748 ? Subst.: Dr. Johann Ludwig Pfeiffer Prozeßart: Secundae appellationis Instanzen: 1. Hofrat zu Hildesheim 1691 - 1693 ? 2. RKG 1694 - 1755 (1650 - 1754) Beweismittel: Acta priora (Bd. 3, 4). Vergleich zwischen Jost Emund von Reuschenberg, Herrn zu Setterich und Klusenstein, und Dietrich von Landsberg, Herr zu Erwitte, wie auch Ernst Dietrich von Bockenförde gen. Schüngel über „Wocklumische Güter“ in einem Streit zwischen den hatzfeldtischen und werminghausischen bzw. reuschenbergischen Erben, 1668 (Q 12). Erweiterung des Testaments von Jost Emund von Reuschenberg, 1675, 1679 (Q 14, Q 27, Q 32). Quittung von Degenhart Adolf Wolff von Metternich für seinen Schwager Jost Emund von Reuschenberg über 6000 Rtl. als „Heiratspfennig“ (Fälschung), 1658 (Q 15). Urkunde der Stadt Maastricht über ihren verstorbenen Bürger Leonard Kleuter, 1694 (Q 20). Bestätigung des Gerichts Horbach der Herrschaft Heyden über ein Darlehen von Maria Kleuter über 2000 Rtl. für französische Kontributionsgelder, 1681 (Q 22). Verzeichnis von Urkunden von 1652 bis 1678 im Besitz von Maria Kleuter, 1698 (Q 30). Erlaß des Kurfürsten Friedrich III. von Brandenburg über „Concurs-Processe“, gedruckt 1695 (Q 47). Erlaß des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg über Prozeßbestimmungen, gedruckt 1668 (Q 51). RKG-Urteil vom 16. 7. 1700 (Q 55). Beschreibung: 4 Bde., 10,5 cm; Bd. 1: 101 Bl., gebunden, Q 1 - 16, Q 18 - 25; Bd. 2: 113 Bl., gebunden, Q 26 - 28, Q 30 - 64, 2 Beilagen; Q 29 * fehlt; Bd. 3: 113 Bl., gebunden, Q 17; Bd. 4: 123 Bl., gebunden, Q 17.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:26 MEZ