Kurfürst Philipp von der Pfalz veranlasst in Streitigkeiten zwischen Markgraf Christoph zu Baden, Graf zu Sponheim, einer- und Graf Bernhard zu Eberstein dem Älteren andererseits wegen verschiedener Ansprüche, Vergehen, Burgfrieden und mehr Folgendes: Bernhard soll aus den nachgenannten pfalzgräflichen Räten einen auswählen, dem jede Partei zwei Besitzer beigeben soll. Diese sollen die Streitpunkte anhören und gemäß dem Burgfrieden und nach bestem Verständnis entscheiden. Es folgen weitere Detailregelungen. Die Tagsatzung soll bis Mariä Lichtmess [= 2.2.] geschehen und die Entscheidung bis Christi Himmelfahrt [= 27.5.1483]. Der Tag soll zu Pforzheim angesetzt werden, wenn sie sich nicht auf einen anderen Ort einigen. Als Räte werden genannt: Simon von Balzhofen, Ritter; Engelhard von Neipperg, Ritter; Georg (Jorg) Göler von Ravensburg, Vogt zu Bretten; Ludwig von Sickingen. Bernhard hat Simon von Balzhofen gewählt. Margkraf Christoph und Graf Bernhard versprechen die Einhaltung und besiegeln dies.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...