Rechtsstreit wegen eines Gartens des Wirts Konrad Westphal vor der Schlossmauer in Artelshofen
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E 49/II Nr. 3187
E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen
Holzschuher/Akten und Rechnungen
1834 - 1847
Enthält:
Handakt des Dr. Friedrich Bernhard Toussaint, Nürnberg, Vertreters des Herrn v. Schwarz im Rechtsstreit gegen Konrad Westphal, Artelshofen.
1834 kauft der Wirt Konrad Westphal in Artelshofen von der Gemeinde einen Kellerplatz bzw. ein mit Stauden bewachsenes Plätzlein, Pl. Nr. 19, ein Gärtlein am Haus, Pl. Nr. 7. Weiter wird erwähnt: Ein Äckerlein am Keller, Pl. Nr. 656 1/2, welches Westphal angeblich schon länger gehört.
1844 entsteht ein Streit zwischen dem Schlossbesitzer v. Schwarz und Westphal, der auf einem von der Gemeinde unentgeltlich überlassenen Grundstück vor der der Pegnitz zugewandten Schlossmauer zunächst einen Stall errichten wollte, was wegen der Hochwassergefahr aber unterblieb. Er richtete dann ein Gärtlein ein, welches sich zwischen dem nördlichen Eckturm der Schlossmauer und einem in der Mitte der Schlossmauer befindlichen Türchen erstreckte. (Bleistiftskizze vorhanden). Vor diesem Türchen war eine Laube der Herrschaft gewesen - die Stöcke der diese Laube bildenden Bäume sind zum Zeitpunkt des Streits noch vorhanden. Der südliche Teil des Gärtleins reicht teilweise in den Grund der ehemaligen Laube hinein, was zu dem erwähnten Rechtsstreit vor dem Landgericht Hersbruck führte.
1847 lehnt Westphal die drei Zeugen des Klägers ab, und zwar aus folgenden Gründen: Zeuge (Leonhard) Brunner steht als Zehnter in Diensten des Herrn v. Schwarz, Zeuge (Johann) Schütz liegt seit zwei Jahren wegen seines Hausbaus im Zwist mit der Gemeinde, und Zeuge (Georg) Heinz steht als Jäger, Förster, Ökonomieaufseher und Amtsknecht im Brode des Schlossinhabers - ja, er bewohnt sogar das Schloss.
1847 November 23: Schreiben des Dr. Toussaint an v. Schwarz: Rät, sich thematisch auf die Laube zu beschränken, da Westphal bereit ist, 3 Fuß von der Mauer abzurücken. Außerdem ist der Nachweis des Besitzstandes bezüglich der Mauer schwierig, weil sogar einmal ein Maurer von Artelshofen eine Kalkgrube dort hatte. Ein Gesetz, wonach der Versprung (hier: Zwischenraum) von einem Turm zum anderen ein Eigentumsrecht auf diesen Zwischenraum begründete, gibt es nicht.
Am 29. November 1847 kann v. Schwarz seinem Anwalt mitteilen, dass man sich außergerichtlich geeinigt hat. Westphal wird sein Gärtlein um 8 Schuh verkleinern und um 3 Schuh von der Mauer wegrücken, sodass v. Schwarz nun an eine Wiederherstellung der Laube denken kann.
Handakt des Dr. Friedrich Bernhard Toussaint, Nürnberg, Vertreters des Herrn v. Schwarz im Rechtsstreit gegen Konrad Westphal, Artelshofen.
1834 kauft der Wirt Konrad Westphal in Artelshofen von der Gemeinde einen Kellerplatz bzw. ein mit Stauden bewachsenes Plätzlein, Pl. Nr. 19, ein Gärtlein am Haus, Pl. Nr. 7. Weiter wird erwähnt: Ein Äckerlein am Keller, Pl. Nr. 656 1/2, welches Westphal angeblich schon länger gehört.
1844 entsteht ein Streit zwischen dem Schlossbesitzer v. Schwarz und Westphal, der auf einem von der Gemeinde unentgeltlich überlassenen Grundstück vor der der Pegnitz zugewandten Schlossmauer zunächst einen Stall errichten wollte, was wegen der Hochwassergefahr aber unterblieb. Er richtete dann ein Gärtlein ein, welches sich zwischen dem nördlichen Eckturm der Schlossmauer und einem in der Mitte der Schlossmauer befindlichen Türchen erstreckte. (Bleistiftskizze vorhanden). Vor diesem Türchen war eine Laube der Herrschaft gewesen - die Stöcke der diese Laube bildenden Bäume sind zum Zeitpunkt des Streits noch vorhanden. Der südliche Teil des Gärtleins reicht teilweise in den Grund der ehemaligen Laube hinein, was zu dem erwähnten Rechtsstreit vor dem Landgericht Hersbruck führte.
1847 lehnt Westphal die drei Zeugen des Klägers ab, und zwar aus folgenden Gründen: Zeuge (Leonhard) Brunner steht als Zehnter in Diensten des Herrn v. Schwarz, Zeuge (Johann) Schütz liegt seit zwei Jahren wegen seines Hausbaus im Zwist mit der Gemeinde, und Zeuge (Georg) Heinz steht als Jäger, Förster, Ökonomieaufseher und Amtsknecht im Brode des Schlossinhabers - ja, er bewohnt sogar das Schloss.
1847 November 23: Schreiben des Dr. Toussaint an v. Schwarz: Rät, sich thematisch auf die Laube zu beschränken, da Westphal bereit ist, 3 Fuß von der Mauer abzurücken. Außerdem ist der Nachweis des Besitzstandes bezüglich der Mauer schwierig, weil sogar einmal ein Maurer von Artelshofen eine Kalkgrube dort hatte. Ein Gesetz, wonach der Versprung (hier: Zwischenraum) von einem Turm zum anderen ein Eigentumsrecht auf diesen Zwischenraum begründete, gibt es nicht.
Am 29. November 1847 kann v. Schwarz seinem Anwalt mitteilen, dass man sich außergerichtlich geeinigt hat. Westphal wird sein Gärtlein um 8 Schuh verkleinern und um 3 Schuh von der Mauer wegrücken, sodass v. Schwarz nun an eine Wiederherstellung der Laube denken kann.
Archivale
Indexbegriff Person: Brunner, Leonhard
Indexbegriff Person: Heinz, Georg
Indexbegriff Person: Schütz, Johann
Indexbegriff Person: Schwarz, N von
Indexbegriff Person: Toussaint, Friedrich Bernhard Dr.
Indexbegriff Person: Westphal, Konrad (Wirt Unterartelshofen)
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Herrensitz und Grundherrschaft
Indexbegriff Person: Heinz, Georg
Indexbegriff Person: Schütz, Johann
Indexbegriff Person: Schwarz, N von
Indexbegriff Person: Toussaint, Friedrich Bernhard Dr.
Indexbegriff Person: Westphal, Konrad (Wirt Unterartelshofen)
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Herrensitz und Grundherrschaft
Artelshofen, Fl.Nr. 19
Artelshofen, Fl.Nr. 656 1/2
Artelshofen, Fl.Nr. 7
Artelshofen, Kalkgrube
Artelshofen, Schloss
Artelshofen, Schlossmauer - östliche - Laube
Artelshofen, Schlossmauer - östliche - Tür
Artelshofen, Schlossturm
Hersbruck
Handakt
Dr. jur.
Rechtsanwalt
Rechtsstreit
Wirt
Gemeinde, Artelshofen
Grundstückskauf
Kellerplatz
Garten
Acker
Grundstücksüberlassung
Stall
Hochwassergefahr
Schlossmauer
Schlossturm
Schlossmauertür
Laube
Grundstücksgrenze umstritten
Landgericht, Hersbruck
Zeugen
Zeugen abgeleht
Zehnter
Hausbau
Jäger, Artelshofen
Förster, Artelshofen
Ökonomieaufseher Artelshofen
Amtsknecht Artelshofen
Einigung, gütliche
Maurer, Artelshofen
Kalkgrube
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
05.06.2025, 1:00 PM CEST
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