Kostenerstattung für ein verlorenes Pferd samt Wagen
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GerKer, 428
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
1797
Enthält: Vor dem Friedensgericht Kerpen klagt Peter Joseph Reifs auf Schadensersatz für einen Knecht, das Geschirr für ein Pferd und einen Wagen, die er und Peter Fuß zu Fuhrdiensten im Auftrag des Bürgermeisters ausgestattet hatten. Der Karren samt Pferd waren aber auf der Fahrt abhanden gekommen. Reifs fordert nun die Erstattung mindestens der Hälfte der Kosten für den Knecht, den Wert des Pferdegeschirrs, das er Fuß geliehen hatte, und des entstandenen Schadens. Er beruft sich dabei auf die Grundsätze der Gleichheit ("egalité") und des gemeinen Rechts ("sie pereat res, quae utrumque aequaliter concernit, perit utrique nequid partibus" = wenn eine Sache verloren geht, die jeden von beiden gleichermaßen betrifft, geht einem von beiden etwas von seinen (An-)Teilen verloren). Der Beklagte bittet zunächst um Aufschub und bietet dann an, sich zu vergleichen.
Schriftstücke: 3
Archivale
Fuß - Peter
Glantz, Sebastian, Gerichtsdirektor
Glasen, R., Sekretär
Reifs, Peter Joseph
Kerpen - Friedensgericht
Schadensersatz
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:36 MEZ