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Einrichtung eines Musikinstituts im Waisenhaus Stuttgart
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 18 I Kgl. Hoftheater Stuttgart
Kgl. Hoftheater Stuttgart >> 3. Künstlerischer Betrieb des Theaters >> 3.8 Künstlerausbildung >> 3.8.2 Musikinstitut im Waisenhaus Stuttgart 1804 - 1818
1811-1817
Enthält: Entwurf einer Instruktion für das Komitee des Musikinstituts; Plan über die Behandlung der Kinder des musikalischen Instituts in intellektueller, moralischer und religiöser Hinsicht; Einteilung der Lehrstunden und Lehrgegenstände auf jeden Tag, 1811; Errichtung eines eigenen, mit dem Waisenhaus in Verbindung bleibenden Musikinstituts; Verzeichnis der nach der Stimmprüfung ausgezeichneten Waisenkinder, 1811; Unterbringung derjenigen Kinder aus Stuttgart, die einige Zeit im Musikinstitut Unterricht erhalten und dabei Talent und Fleiß gezeigt haben, im Waisenhaus und deren Verpflichtung auf acht Jahre, 1812; Kostenverzeichnisse über Ausgaben für das Musikinstitut und das Institutspersonal, 1817
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.