Herrschaftsgericht Marktbreit, Administrativakten (Bestand)
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Herrschaftsgericht Marktbreit, Administrativakten
Staatsarchiv Nürnberg (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Staatsarchivs Nürnberg >> IV. Nichtstaatliches Archivgut >> B. Archive des Adels, adelige Standesherrschaft und Jurisdiktion >> 3.) Herrschaftsgerichte, Gerichts- und Polizeibehörden >> Herrschaftsgericht Marktbreit
1764-1853
Vorwort: Behördengeschichte des Herrschaftsgerichtes Marktbreit Das Amt Marktbreit der Fürsten zu Schwarzenberg mit den Orten Buchbrunn, Erlach, Kaltensondheim, Marktbreit und Obernbreit wurde nach der Verabschiedung der sog. Rheinbundakte am 12. Juli 1806 zunächst durch den bayerischen Staat mediatisiert (Quelle: Hofmann, Hanns-Hubert, Hemmerich, Hermann: Unterfranken. Geschichte seiner Verwaltungsstrukturen seit dem Ende des Alten Reiches. Würzburg 1981. Seite 12, Nr. A.1.12). Da der Artikel 27 der Rheinbundakte den Adligen und Standesherren "unterlandesherrliche Rechte" einräumte, wurde das Amt Marktbreit als ein sog. "Mediatuntergericht" unter bayerischer Ägide fortgeführt. Auf der Grundlage des Pariser Vertrages vom 26. Mai 1810 zwischen dem Königreich Bayern und dem Großherzogtum Würzburg wurden Hoheitsrechte und Hoheitsgebiet beider Staaten bereinigt, im Rahmen dieser Bereinigung wurde das standesherrliche Amt Marktbreit am 24. September 1810 dem Großherzogtum Würzburg zugeordnet (Quelle: Hofmann, Hanns-Hubert, Hemmerich, Hermann: Unterfranken. Geschichte seiner Verwaltungsstrukturen seit dem Ende des Alten Reiches. Würzburg 1981. Seite 14, Nr. A.1.22). Auch nach der Zuordnung des Gerichtes Marktbreit zum Großherzogtum Würzburg blieb die Behörde gemäß der landesherrlichen Verordnung betreffend die "Rechte und Verbindlichkeiten der adligen Gutsbesitzer und ihrer Unterthanen" (Quelle: Großherzoglich Würzburgisches Regierungsblatt Nr. 14 vom 25.07.1807) als Provisorium erhalten (siehe auch: StA Würzburg, Regierung von Unterfranken 12.458). Der rechtliche Status des Gerichtes blieb jedoch zwischen dem Staat und der Familie Schwarzenberg umstritten. Nach dem Übergang des Großherzogtums Würzburg an Bayern 1814 folgen langwierige Verhandlungen mit dem bayerischen Staat, bevor die offizielle Bildung des Herrschaftsgerichtes Marktbreit durch ein Reskript vom 23. Oktober 1827 Rechtskraft erlangt (siehe auch: StA Würzburg, Regierung von Unterfranken 12.458, und: Historischer Atlas von Bayern. [Altlandkreis] Kitzingen. Reihe I, Heft 16. München 1967. Seite 205 f.) und die Ausübung der Distrikts- und der Ortspolizei sowie der vollen bürgerlichen Gerichtsbarkeit als Befugnisse möglich wird. Am 18. Juli 1819 erhielt der bisherige Markt Marktbreit das Stadtrecht mit dem Prädikat einer bayerischen Stadt III. Klasse. Das fürstlich schwarzenbergische Herrschaftsgericht Marktbreit war für 2560 Einwohner im Sprengel zuständig und unterstand dem Kreis- und Stadtgericht Würzburg. Zu Erlach, Kaltensondheim und Marktbreit stand dem Herrschaftsgericht die zivil- und strafrechtliche Gerichtsbarkeit zu, über die grundbaren Güter zu Obernbreit und Rügerieth nur die Ziviljurisdiktion (siehe das Landgericht ä.O. Marktsteft). Als fürstlicher Herrschaftsrichter fungierte Karl v. Kolb. Durch das Gesetz vom 4. Juni 1848 wurden die adlige bzw. gutsherrliche Gerichtsbarkeit und Polizeiordnung aufgehoben und das Herrschaftsgericht Marktbreit zum 1. Oktober 1848 aufgehoben; seine Aufgaben wurden zunächst durch die Gerichts- und Polizeibehörde Marktbreit wahrgenommen (Quelle: Regierungsblatt für das Königreich Bayern Nr. 52 vom 12.09.1848, Seite 969, und: Historischer Atlas von Bayern. [Altlandkreis] Kitzingen. Reihe I, Heft 16. München 1967. Seite 217 f.). Diese administrative "Treuhand"-Dienststelle wurde zum 27. Februar 1853 aufgelöst und in das Landgericht (älterer Ordnung) Marktbreit umgewandelt (Quellen: Regierungsblatt für das Königreich Bayern Nr. 13 vom 23.03.1853, Seite 241 bzw. 277, und StA Würzburg, Regierung von Unterfranken 12.464). Die territoriale Integrität des Gerichtssprengels blieb bei dieser Veränderung gewahrt. 1862 wurden die Landgerichte ä.O. Marktbreit und Kitzingen zum Bezirksamt Kitzingen vereinigt (RegBl. 1862, 439). Das Amtsgericht Marktbreit wurde 1932 aufgehoben. Hinweise zum Bestand und zur Benützung Grundlage für die Formierung des vorliegenden Bestandes waren die Provenienzanalysen der Altbestände Landgericht (ä.O.) Aub, Landgericht (ä.O.) Marktbreit, Landgericht (ä.O.) Ochsenfurt, Herrschaftsgericht Marktbreit, Landratsamt Kitzingen und Landratsamt Ochsenfurt, und des im Jahr 2005 von der Dienststelle Ochsenfurt des Landratsamtes Würzburg abgegebenen älteren Schriftgutes aus dem 19. und 20. Jahrhundert. Anschließend wurden 23 Archivalien der Provenienzen "Herrschaftsgericht Marktbreit" und "Gerichts- und Polizeibehörde Marktbreit" im Umfang von 0,20 Metern entnommen und neu verzeichnet. Das vorliegende Schriftgut bietet damit für Forschungen genealogischer, heimatkundlicher oder wissenschaftlicher Natur im Raum Marktbreit die einschlägige Grundlage. Die Archivalien umfassen - mit Ausnahme eines Stückes, das bis zum Jahr 1764 zurückreicht -, den Zeitraum von 1806 - 1853. Das Staatsarchiv Würzburg gab im Februar 2013 die Unterlagen des Herrschaftsgerichts Marktbreit an das Staatsarchiv Nürnberg ab, da in letzterem die Archivalien der Fürsten zu Schwarzenberg verwahrt werden. Neben dem vorliegenden Teilfonds "Administrativakten" umfasst dies auch den separat aufgestellten Teilfonds "Justizakten" (und Bände). Die vom Staatsarchiv Würzburg entwickelte Sachgliederung wurde unverändert übernommen und richtet sich nicht nach dem historischen Aktenplan des Herrschaftsgerichts Marktbreit (siehe Abdruck in Herrschaft Schwarzenberg, Registratur 2026). Weiteres Schriftgut des Herrschaftsgerichts Marktbreit ist im Bestand "Herrschaft Schwarzenberg, Registratur" zu finden, der bisher nur unvollkommen auf seine Provenienz hin analysiert wurde. Einzelne Archivalien können auch in dem bisher noch nicht erschlossenen ungeordneten Teil der "Perlustranda" vorhanden sein. Eine Zusammenführung der aus staatlichen Behörden stammenden Unterlagen mit den Unterlagen des Adelsarchivs ist aufgrund der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse nicht geplant. Nürnberg, 29. Mai 2017 Nicola Humphreys (unter Vorarbeit von Peter Kastner, StA Würzburg, und Daniel Burger, StA Nürnberg)
Herrschaftsgericht Marktbreit, Administrativakten
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Bestand
Akten
ger
Ergänzende Hinweise: in EDV komplett erfasst; Online-Findmittel vorhanden; Alte Repertoriennummer: Rep. 321.40/1
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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