"Deuffringen. Ernewrung über alle gnädigster herrschaft daselbst gehörige (darübergeschrieben: übergebene) gefäll, einkommen, auch aigenen gebawen und guettern."
Vollständigen Titel anzeigen
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 102/14 Bd. 41
A 461/7 Nr. 614
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 102/14 Geistliche Lagerbücher: GV Böblingen
Geistliche Lagerbücher: GV Böblingen >> 1. Bände
1701
Enthält:
Ober- und Herrlichkeit - geistliche Lehen und Pfründen - Pfarrgüter - Pfarreinkünfte und Gefälle - gemeine Dienst und Fron - Frevel und Unrecht - Bürgergeld - Frei- und Abzug - Hauptrecht und Fäll - Fruchtzehnt - kleiner Zehnt - Novalzehnt - Obstzehnt - der Herrschaft Württemberg eigene Güter - Fischbäche und See - Waldung - Straßen und Wege - großer und kleiner Zoll - Steuern - Waidgang - Umgeld - ewig unablösige Hellerzinse - erbliche Lehen - jährlich unablösige Früchte aus einzechtigen Gütern - ewig unablösige Landachtfrüchte nach der Zelg
Urkundenabschrift:
U 35: 1699 September 13, S. 6 ff.
U 20: 1529 Mai 24, S. 134 ff.
U 30: 1624 März 20, S. 168 ff.
U 28: 1589 Dezember 8, S. 216 ff.
Notizen:
N 1: Vermerk über einen wüsten Acker, S. 108.
N 2: Vermerk über die Größe eines Ackers, Blatt 266.
Reskript:
Inkorporierung des Fleckens Deufringen in die Kellerei Böblingen 1699, S. 21.
Ober- und Herrlichkeit - geistliche Lehen und Pfründen - Pfarrgüter - Pfarreinkünfte und Gefälle - gemeine Dienst und Fron - Frevel und Unrecht - Bürgergeld - Frei- und Abzug - Hauptrecht und Fäll - Fruchtzehnt - kleiner Zehnt - Novalzehnt - Obstzehnt - der Herrschaft Württemberg eigene Güter - Fischbäche und See - Waldung - Straßen und Wege - großer und kleiner Zoll - Steuern - Waidgang - Umgeld - ewig unablösige Hellerzinse - erbliche Lehen - jährlich unablösige Früchte aus einzechtigen Gütern - ewig unablösige Landachtfrüchte nach der Zelg
Urkundenabschrift:
U 35: 1699 September 13, S. 6 ff.
U 20: 1529 Mai 24, S. 134 ff.
U 30: 1624 März 20, S. 168 ff.
U 28: 1589 Dezember 8, S. 216 ff.
Notizen:
N 1: Vermerk über einen wüsten Acker, S. 108.
N 2: Vermerk über die Größe eines Ackers, Blatt 266.
Reskript:
Inkorporierung des Fleckens Deufringen in die Kellerei Böblingen 1699, S. 21.
495 Seiten (S. 75-95 und 433-456 verkehrt eingebunden)
Folio (Höhe x Breite)
Amtsbücher, Register und Grundbücher
Sprache: Deutsch
Genetische Stufe: Reinschrift
Exemplar für: Amt
Schreiber/Renovator/Rechner: Georg Michael Martini, Vogt zu Böblingen, und Johann Friedrich Reinhardt, verpflichteter Scribent dortselbst
Einband: Pappdeckeleinband mit Pergamentrücken und Pergamentecken
Genetische Stufe: Reinschrift
Exemplar für: Amt
Schreiber/Renovator/Rechner: Georg Michael Martini, Vogt zu Böblingen, und Johann Friedrich Reinhardt, verpflichteter Scribent dortselbst
Einband: Pappdeckeleinband mit Pergamentrücken und Pergamentecken
Deufringen : Aidlingen BB
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ
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