Vergleich in einer Streitsache zwischen Margarete, Bürgerin zu Hamburg gegen Dr. Hermen Langembeke: Margarete Langenbeke, Witwe von Luder Langembeke, und ihre Kinder, rufen Schiedsleute gegen den Hermann Langembeke, Doktoer der Rechte an, um die Ansprüche aus zwei Rentenbriefen einzufordern: Eine Verschreibung über 600 Mark, die von Johann Schiphower gehalten wird und eine zweite in Höhe von 450 Mark, die Hermeyne Tobing inne hat. Sie beruft sich auf ihr Recht nach Lüneburger Stadtrecht und legt entsprechende Schriftstücke vor. Hermen Langenbeken erwidert die Klage mit Verweis auf stattgefundene Abrechnungen in Beisein von Albert Houweschild, sowie von Freunden und den Vormündern der Beschwerdeführerin und ihrer Kinder, die ohne deren Widerspruch erfolgt seien. Im übrigen habe er 100 Gulden von 600 Mark des Mathias Schiphowere erhalten. Darüber hinaus wird für 450 Mark auf eine Verschreibung der Brauer und für die 600 Mark auf die Verschreibung der Güter in England verwiesen.

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