König Wenzel befiehlt auf Klagen Erzbischofs Friedrich von Köln dem Edelherrn Dietrich von der Mark dem Johann Stecken, Dietrich von der Horst und Rutger von Galen die von ihnen widerrechtlich eingesetzten Freigrafen die Jurisdiktion nicht ausüben zu lassen. (Zweitausfertigung von KU 130a)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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