Bischof Wilhelm von Straßburg überläßt Graf Bernhard von Eberstein, Domherrn zu Straßburg, der das Schloß Ullenburg samt Zubehör von Michel Botzheim gegen Zahlung des darauf versicherten Baugeldes von 850 Gulden eingelöst hat, das genannte Schloß mit Zustimmung des Domkapitels auf Lebenszeit und gestattet ihm 300 Gulden daran zu verbauen, so daß das zu erstattende Baugeld dann 1150 Gulden betragen wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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