Papst Clemens [XIII.] bestätigt der Familie von Berchem das Begräbnisrecht in der Pfarrkirche St. Jakob zu Burghausen, Salzburger Diözese, in der Kapelle St. Johann Nepomuk, die von Vorfahren der Familie errichtet wurde, legt fest, dass Seelenmessen für verstorbene Familienmitglieder nur mit Einverständnis der Familie gefeiert werden dürfen und gewährt für diese Totenmessen einen Ablass.

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Staatsarchiv München