Paul Beyerlein von Altheim [ob Weihung Gde. Staig/Alb-Donau-Kreis] verkauft den Ratsherren Ulrich Löw, Daniel Schleicher und Klaus Gregg als Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm einen jährlichen Zins von 1 Gulden. Der Zins gefällt von seinem Gütlein in Altheim, das er den Käufern als Pfand für die fristgerechte Entrichtung des Zinses einsetzt. Von dem Gütlein stehen außerdem dem Dominikanerkloster ("Bredigercloster") in Ulm [abgegangen, Bereich Grüner Hof 7, Lagerbuch Nr. 6, Adlerbastei 1-3] jährlich 4 Schilling Heller und 10 Pfennige für ein Weihnachtshuhn sowie bei Besitzerwechseln Weglöse und Handlohn zu. Die Käufer haben ihm für den Zins 20 rheinische Gulden, je 35 Schilling Heller für einen Gulden gerechnet, bezahlt. Er und seine Erben können den Zins um die ihnen dafür bezahlte Summe wieder ablösen. Der Ammann Kaspar Dirr und die Richter am Gericht in Altheim bekennen, dass das Gütlein über die darauf lastenden Zinsen und Abgaben hinaus noch 42 Gulden wert ist.