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Geometrischer Plan derer Landes- und Bann-Graenzen zwischen Weisweil und Forchheim ...
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, H Weisweil EM 9
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, H Gemarkungspläne
Gemarkungspläne >> Badische Orte >> W >> Weisweil, EM
1767
Grenzkarte, Grenzverlauf links. Kenzinger / Rheinhausener ("Hausener") Bann, rechts: Wyhler ("Weiler") Bann. Grenze farbig, stilisiert gezeichnete Grenzsteine mit Nr., Erklärung der Winkel, Grade und Distanzen in der Legende. Wald, Äcker, Fahrweg von Hausen, von Weisweil nach Riegel, "Hintschweg" und Fahrweg von Weisweil nach Endingen eingezeichnet. Außerhalb der Karte Häuser von Harderer Hof im Grundriß. Titel und Legende wie auf gerissene Blätter geschrieben, eingerollt und mit Siegellack aufgeklebt gezeichnet. Bestätigung von Seiten Weisweilers mit Unterschriften auf der Rückseite.
35 x 100 (Höhe x Breite)
Autor/Fotograf: Friderich Benjamin Seufert, Renovator
Karten und Pläne
Ausführung: Handzeichnung
Orientierung: SO
Originalmaßstab: 400 Hochbergische Feldmeßruten, 10 = 0,8 cm
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.