Der Priester der Diözese Konstanz Jakob Hornung von Ulm wurde von dem Ulmer Richter und Bürger Sebastian Rentz als Inhaber des Patronatsrechts auf die Kaplanei an dem St. Peter von Mailand geweihten Altar in der Kirche des Dominikanerklosters ("zu den Predigern") in Ulm [abgegangen, Bereich Grüner Hof 7, Lagerbuch Nr. 6, Adlerbastei 1-3] präsentiert. Nachdem er nun in den Besitz dieser Kaplanei gesetzt wurde, gibt er vor dem Patronatsherren, dem öffentlichen Notar Hieronimus Winckelhofer von Ehingen [Alb-Donau-Kreis], der dies auch beurkundet, und den hinzugebetenen Zeugen eine Verpflichtungserklärung ab. Er wird die ihm übertragene Pfründe mit allen damit verbundenen Aufgaben und Pflichten persönlich versehen und in dem zu ihr gehörenden Pfründehaus wohnen. Dieses hat er auf seine Kosten in gutem Zustand zu halten. Ohne Zustimmung des Patronatsherren wird er die Pfründe weder aufgeben noch vertauschen. Wenn er sie nicht mehr länger versehen möchte, dann wird er sie dem Bischof von Konstanz oder dessen Generalvikar resignieren. Sollte er eine andere kirchliche Pfründe annehmen, dann gilt die ihm jetzt übertragene Kaplanei automatisch als vakant und kann von dem Patronatsherren neu besetzt werden. Ohne Zustimmung des Patronatsherren wird er sich nicht länger als einen Monat von der Kaplanei entfernen und diese bei Abwesenheit von einem geeigneten Vertreter versehen lassen. An gebannten Feiertagen darf er nur an seinem Altar Messe feiern. Er verpflichtet sich zu einem ehrsamen und priesterlichen Lebenswandel und zu Gehorsam gegenüber dem Patronatsherren. Hält er sich nicht an diese Bestimmungen, dann können ihm seine geistlichen Oberen die Pfründe entziehen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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