Kurverwaltung Bad Reichenhall (Bestand)
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StAM, Kurverwaltung Bad Reichenhall
Staatsarchiv München (Archivtektonik) >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 3.) Finanzen >> Bäderverwaltung >> Kurverwaltungen / Staatsbäder
1846-1959
Vorwort: Der Bestand "Kurverwaltung Bad Reichenhall" umfasst das Schriftgut (Akten, Bände und Fotos) des einzigen staatlichen, zugleich ältesten und bedeutendsten Heilbades im Regierungsbezirk Oberbayern.
Der Bestand wurde im August 1994 dem Staatsarchiv übergeben und umfasst rund 870 Nummern, ca. 30 lfm. Er stellt die gesamte reponierte Registratur der Kurverwaltung von den Anfängen um die Mitte des 19. Jahrhunderts bis 1959 dar. Auf diese Weise werden nahezu lückenlos Aufbau und Entwicklung des Badebetriebs und des Fremdenverkehrs und damit auch die Beziehung von Stadt und Staatsbad dokumentiert. Besonders hervorzuheben ist die reiche kulturgeschichtliche Bedeutung des Schriftguts, weil die Betreffe nicht nur vom Salz und der medizinischen Verwendung der Sole, sondern auch von den kulturellen Veranstaltungen der Zeit (Konzert- und Theateraufführungen) künden.
Die Geschichte des Heilbades und seiner Verwaltung beginnt mit dem 16. Mai 1846. Damals hat Ernst Rinck, sächsischer Steuerinspektor, im repräsentativen Wohnhaus seines bereits verstorbenen Schwiegervaters, des Salinenrats und Hauptsalzamtsvorstandes Kaspar von Rainer, die "Sole- und Molkekuranstalt Axelmannstein" eröffnet. Die Mitwirkung des Staates beschränkte sich damals noch auf das Angebot, Sole billig abzugeben und den Kurgästen den Besuch der staatlikchen Gradier- und Sudhäuser zum Inhalieren unentgeltlich zu gestatten. Dafür wurde dem Stadtmagistrat Reichenhall erlaubt, den Kurgästen für wohltätige Zwecke, vor allem aber zur Ausgestaltung der Umgebung, Aufenthaltsgebühren abzuverlangen, die bald in freiwillige Beiträge umgewandelt wurden. Zur Steuerung dieser Gelder empfahl die Regierung von Oberbayern am 11. Mai 1855 die Bildung einer "Verschönerungskommission", aus der später das "Badkomitee" hervorging.
Der Erfolg blieb nicht aus: nur 10 Jahre nach der Gründung besuchten 1283 Kurgäste Reichenhall. Weitere 10 Jahre später, 1866, hatte sich diese Zahl bereits verdoppelt, auf 2641. Davon kamen 14 Kurgäste aus Amerika und immerhin 239 aus Russland. Mitentscheidend für den Aufschwung waren organisatorische Weichenstellungen, die das Inneminimisterium am 25. Juli 1856 vornahm: die Übertragung der medizinischen Aufsicht über das Heilbad an den Landgerichtsarzt und die Gründung eines eigenen (staatlichen) Badkommissariats beim Landgericht mit einer Bad(e)taxkasse. Diese Badetaxe ersetzte die bis dahin freiwilligen Aufenthaltsgebühren und diente wie sie dem Ausbau und der Verschönerung von Promenaden und Anlagen. Entsprechend wurde die Bad(e)taxkasse vom Badkommissär "im Benehmen" mit der (städtischen) Verschönerungskommission verwaltet. Neben der Badtaxe wrude seit 1857 eine freiwillige Musiktaxe erhoben. 1876 verschmolzen Bad- und Musiktaxe auf Anregung des Badkomitees durch Regierungs-Entschließung zur "Kurtaxe".
Dennoch blieb es bei weitgehender Zurückhaltung des Staates gegenüber dem Kurbetrieb. Allerdings unterstand seit der Verwaltungsreform von1862 das Badkommisariat dem neu geschaffenen Bezirksamt Berchtesgaden. Dessen "Exponierter Bezirksamtsassessor" in Reichenhall hatte die staatliche Aufsicht über das Bad inne. In der Regel in Personalunion mit dem Amt des Badkommissärs nahm er auch die Verantwortung über den Bade-Etat und die repräsentativen Aufgaben wahr.
Die eigentlichen Badeanstalten aber verblieben in Privatbesitz oder wurden nach wie vor als Privatunternehmen gegründet. So entstand 1863 durch den Apotheker Mack im Garten seines Anwesens eine "Inhalations- und Respirationsanstalt" mit Bädern, das heutige "Dianabad". Drei Jahre später wurde dort die erste pneumatische Kammer eingerichtet. 1868 folgte das "Marienbad". Das "Luisenbad" und das "Maximiliansbad" schlossen sich nach wenigen Jahren an. 1882 traten das "Ludwigsbad", das "Fortunabad" und das "Wilhelmsbad" hinzu. Konsequenterweise erhielt der Ort 1890 das Prädikat "Bad".
Die Erhebung zum "Staatsbad" erfolgte neun Jahre später: zum 1. Januar 1899, nachdem sich der Stadtmagistrat seit 1894 um die Erweiterung des Kurparks und den Bau eines staatlichen Kurhauses bemüht hatte. Als Folge verschmolzen nun die Ämter von Badkommissariat und Bezirksamtsassessor endgültig zur einheitlichen staatlichen Behörde, der späteren Kurverwaltung, mit eigenem Personal und vereinigter Registratur.
Die weitere Geschichte des Bades zeugt bis 1914 von stetem Ausbau: Im Jahre 1900 konnte das (staatliche) Kurhaus, 1905 ein Musikpavillon eingeweiht werden. 1910 entstand das neue Gradierhaus, 1911 schloss sich die neue Wandelhalle an. An der späteren Riedelallee folgten die Kurgärtnerei, eine Baumschule und Sportplätze. Neue Badtaxvorschriften lösten 1900 den bisherigen Großraum-Kurbezirk, der sich aus der Stadt Bad Reichenhall und den Gemeinden Bayrisch-Gmain, Karlstein und St. Zeno zusammensetzte, auf. Hinfort unterteilte sich der Kurbezirk in Zonen, und die betroffenen Orte erhalten seitdem unterschiedliche Anteile an den Kurtaxen. Das alte Kurhaus Axelmannstein, längst unmodern geworden, wurde 1909 abgebrochen und als "Grandhotel" wiedererrichtet. Neue Kuranstalten, wie das "Salus" 1905, das "Fürstenbad" 1908 und das "Viktoriabad" 1911 boten zusätzliche Kapazitäten.
Reichenhalls Aufwind konnten selbst die beiden Weltkriege, die Inflationszeit und nach 1945 die Besatzungszeit jeweils nur vorübergehend aufhalten. Mit durchschnittlich 87.000 Kurgästen in den neunziger Jahren wird die Bedeutung des Badeortes - und damit auch seines Aktenbestandes - augenfällig.
(Zur Geschichte des Staatsbades vgl. Hans-Wolfgang Städtler (Hrsg.), Das Heilbad Bad Reichenhall im 19. und 20. Jahrhundert, Bad Reichenhall [1990])
Das Gliederungsprinzip des neuen Bestandes folgt der Registratur- und Aktenordnung des Badkommissariats nach der endgültigen Zusammenlegung mit der Dienststelle des Exponierten Assessors.
Zu bestellen ist: "StAM, Kurverwaltung Bad Reichenhall Nr. ...".
Januar 1998
Braun
Der Bestand wurde im August 1994 dem Staatsarchiv übergeben und umfasst rund 870 Nummern, ca. 30 lfm. Er stellt die gesamte reponierte Registratur der Kurverwaltung von den Anfängen um die Mitte des 19. Jahrhunderts bis 1959 dar. Auf diese Weise werden nahezu lückenlos Aufbau und Entwicklung des Badebetriebs und des Fremdenverkehrs und damit auch die Beziehung von Stadt und Staatsbad dokumentiert. Besonders hervorzuheben ist die reiche kulturgeschichtliche Bedeutung des Schriftguts, weil die Betreffe nicht nur vom Salz und der medizinischen Verwendung der Sole, sondern auch von den kulturellen Veranstaltungen der Zeit (Konzert- und Theateraufführungen) künden.
Die Geschichte des Heilbades und seiner Verwaltung beginnt mit dem 16. Mai 1846. Damals hat Ernst Rinck, sächsischer Steuerinspektor, im repräsentativen Wohnhaus seines bereits verstorbenen Schwiegervaters, des Salinenrats und Hauptsalzamtsvorstandes Kaspar von Rainer, die "Sole- und Molkekuranstalt Axelmannstein" eröffnet. Die Mitwirkung des Staates beschränkte sich damals noch auf das Angebot, Sole billig abzugeben und den Kurgästen den Besuch der staatlikchen Gradier- und Sudhäuser zum Inhalieren unentgeltlich zu gestatten. Dafür wurde dem Stadtmagistrat Reichenhall erlaubt, den Kurgästen für wohltätige Zwecke, vor allem aber zur Ausgestaltung der Umgebung, Aufenthaltsgebühren abzuverlangen, die bald in freiwillige Beiträge umgewandelt wurden. Zur Steuerung dieser Gelder empfahl die Regierung von Oberbayern am 11. Mai 1855 die Bildung einer "Verschönerungskommission", aus der später das "Badkomitee" hervorging.
Der Erfolg blieb nicht aus: nur 10 Jahre nach der Gründung besuchten 1283 Kurgäste Reichenhall. Weitere 10 Jahre später, 1866, hatte sich diese Zahl bereits verdoppelt, auf 2641. Davon kamen 14 Kurgäste aus Amerika und immerhin 239 aus Russland. Mitentscheidend für den Aufschwung waren organisatorische Weichenstellungen, die das Inneminimisterium am 25. Juli 1856 vornahm: die Übertragung der medizinischen Aufsicht über das Heilbad an den Landgerichtsarzt und die Gründung eines eigenen (staatlichen) Badkommissariats beim Landgericht mit einer Bad(e)taxkasse. Diese Badetaxe ersetzte die bis dahin freiwilligen Aufenthaltsgebühren und diente wie sie dem Ausbau und der Verschönerung von Promenaden und Anlagen. Entsprechend wurde die Bad(e)taxkasse vom Badkommissär "im Benehmen" mit der (städtischen) Verschönerungskommission verwaltet. Neben der Badtaxe wrude seit 1857 eine freiwillige Musiktaxe erhoben. 1876 verschmolzen Bad- und Musiktaxe auf Anregung des Badkomitees durch Regierungs-Entschließung zur "Kurtaxe".
Dennoch blieb es bei weitgehender Zurückhaltung des Staates gegenüber dem Kurbetrieb. Allerdings unterstand seit der Verwaltungsreform von1862 das Badkommisariat dem neu geschaffenen Bezirksamt Berchtesgaden. Dessen "Exponierter Bezirksamtsassessor" in Reichenhall hatte die staatliche Aufsicht über das Bad inne. In der Regel in Personalunion mit dem Amt des Badkommissärs nahm er auch die Verantwortung über den Bade-Etat und die repräsentativen Aufgaben wahr.
Die eigentlichen Badeanstalten aber verblieben in Privatbesitz oder wurden nach wie vor als Privatunternehmen gegründet. So entstand 1863 durch den Apotheker Mack im Garten seines Anwesens eine "Inhalations- und Respirationsanstalt" mit Bädern, das heutige "Dianabad". Drei Jahre später wurde dort die erste pneumatische Kammer eingerichtet. 1868 folgte das "Marienbad". Das "Luisenbad" und das "Maximiliansbad" schlossen sich nach wenigen Jahren an. 1882 traten das "Ludwigsbad", das "Fortunabad" und das "Wilhelmsbad" hinzu. Konsequenterweise erhielt der Ort 1890 das Prädikat "Bad".
Die Erhebung zum "Staatsbad" erfolgte neun Jahre später: zum 1. Januar 1899, nachdem sich der Stadtmagistrat seit 1894 um die Erweiterung des Kurparks und den Bau eines staatlichen Kurhauses bemüht hatte. Als Folge verschmolzen nun die Ämter von Badkommissariat und Bezirksamtsassessor endgültig zur einheitlichen staatlichen Behörde, der späteren Kurverwaltung, mit eigenem Personal und vereinigter Registratur.
Die weitere Geschichte des Bades zeugt bis 1914 von stetem Ausbau: Im Jahre 1900 konnte das (staatliche) Kurhaus, 1905 ein Musikpavillon eingeweiht werden. 1910 entstand das neue Gradierhaus, 1911 schloss sich die neue Wandelhalle an. An der späteren Riedelallee folgten die Kurgärtnerei, eine Baumschule und Sportplätze. Neue Badtaxvorschriften lösten 1900 den bisherigen Großraum-Kurbezirk, der sich aus der Stadt Bad Reichenhall und den Gemeinden Bayrisch-Gmain, Karlstein und St. Zeno zusammensetzte, auf. Hinfort unterteilte sich der Kurbezirk in Zonen, und die betroffenen Orte erhalten seitdem unterschiedliche Anteile an den Kurtaxen. Das alte Kurhaus Axelmannstein, längst unmodern geworden, wurde 1909 abgebrochen und als "Grandhotel" wiedererrichtet. Neue Kuranstalten, wie das "Salus" 1905, das "Fürstenbad" 1908 und das "Viktoriabad" 1911 boten zusätzliche Kapazitäten.
Reichenhalls Aufwind konnten selbst die beiden Weltkriege, die Inflationszeit und nach 1945 die Besatzungszeit jeweils nur vorübergehend aufhalten. Mit durchschnittlich 87.000 Kurgästen in den neunziger Jahren wird die Bedeutung des Badeortes - und damit auch seines Aktenbestandes - augenfällig.
(Zur Geschichte des Staatsbades vgl. Hans-Wolfgang Städtler (Hrsg.), Das Heilbad Bad Reichenhall im 19. und 20. Jahrhundert, Bad Reichenhall [1990])
Das Gliederungsprinzip des neuen Bestandes folgt der Registratur- und Aktenordnung des Badkommissariats nach der endgültigen Zusammenlegung mit der Dienststelle des Exponierten Assessors.
Zu bestellen ist: "StAM, Kurverwaltung Bad Reichenhall Nr. ...".
Januar 1998
Braun
Kurverwaltung Bad Reichenhall
866
Akten
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
22.04.2025, 11:00 MESZ
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