Konrad Württelin, seßhaft zu Denkendorf, vom Klosterverwalter daselbst wegen lebensgefährlicher Verwundung des Eberhard Waltter gef., jedoch in Anbetracht seiner Jugend, seiner Frau und seiner kleinen Kinder, auch auf Fürbitten seiner Eltern und Freundschaft der peinlichen Bestrafung entledigt und vor die Wahl gestellt, entweder sich zu verschreiben, künftig bis auf Wiedererlaubnis der Herrschaft keine Wehr mehr zu tragen und alle Zechen zu meiden, oder aber vom Untervogt zu Stuttgart vor dem Stadtgericht das Recht zu nehmen, wählt ersteres, gelobt unter Eid, die gen. Artikel zu befolgen, und schwört U. K. Württelin war, nachdem der Klosterverwalter mit ihm und anderen Klostertagelöhnern wegen des Heu-,Öhmd- und Hafermähens und anderem abgerechnet hatte, mit seinen Genossen zur Zeche in das Wirtshaus des Paulin zu Denkendorf gegangen und dort mit Eberhard Waltter sitzen geblieben, während die anderen heimgingen. Er hatte dort den ins Wirtshaus gekommenen herzoglichen Zahlmeister Wendel Brentz und dessen Sohn mit trotzigen Reden und Gebärden, sodann seinen Zechgenossen Waltter damit bedroht, ihm bei Säuhaag "übertisch" ziehen zu wollen, denselben sodann, als er das Gasthaus verlassen hatte und heimgehen wollte, trotz der Versuche anderer, ihn, Württelin festzuhalten, verfolgt, niedergerissen und mit einem Stich lebensgefährlich verletzt, und hätte ihn vielleicht im Zorn entleibt, wären andere nicht dazwischengekommen.