Sepp Gruber aus Gomadingen, eine Zeitlang zu Urach gef., weil er Wildfrevel begangen und dadurch zwei frühere Verschreibungen, von denen ihn die letzte mit der Strafe des Augenausstechens bedrohte, gebrochen hatte, jedoch stattdessen mit der Strafe des Fingerabhauens und der Landesverweisung belegt und freigel., schwört U. und gelobt eidlich, das Fürstentum Württemberg zu verlassen und zeitlebens nicht mehr zu betreten.